DS Schule?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Bölti
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#1

08.02.2017, 10:53

Hallo,

Schuldnerin ist Lehrerin einer Schule. Wenn ich jetzt eine Lohnpfändung machen will, wen gebe ich da genau als DS an?
Das ist doch nicht die Schule oder?
Kultusministerium? Oder wie heißt das in Nordrhein-Westfalen? Stadt ist Düsseldorf.

Ich sage schon mal :thx
Sonnenkind
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#2

08.02.2017, 11:02

Hast du schon mal auf der Homepage nachgeschaut, wer der Träger ist? Meine Tochter ist zum Beispiel auf einer Schule, die ist kirchlich.
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Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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Lämmchen
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#3

08.02.2017, 11:13

Bölti, wie Sonnenkind geschrieben hat, musst Du schauen, wem die Schule untersteht. In Brandenburg sind das zum einen Kirchen, der Landkreis oder eine Stadt.
Liebe Grüße

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OKK13401
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#4

08.02.2017, 11:45

Lämmchen hat geschrieben:Bölti, wie Sonnenkind geschrieben hat, musst Du schauen, wem die Schule untersteht. In Brandenburg sind das zum einen Kirchen, der Landkreis oder eine Stadt.
Um das alles noch komplizierter zu machen...Es kommt aber auch da immer drauf an wer was ist (Sach- und/oder Personalaufwandsträger):
Staatliche Schulen: Personalaufwandsträger sind im Allgemeinen die Länder oder die einzelnen Bezirksregierungen, Sachaufwandsträger sind die Kommunen.
Kommunale Schulen: Die Kommune ist gleichzeitig Sach- und Personalaufwandsträger.
Private oder kirchliche Schulen: Die Verantwortung für Personal- und Sachaufwand liegt formal beim privaten Träger
https://de.wikipedia.org/wiki/Sachaufwand

Bei unserer Schule sind wir der Sachaufwandsträger und der Freistaat Bayern ist der Personalaufwandsträger. Wir wären für eine Pfändung von einem Lehrergehalt somit sachlich nicht zuständig.

Es kommt also darauf an, wer der Personalaufwandsträger ist.
Viele Grüße vom Alex
HINWEIS: Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und keine verbindliche Rechtsberatung.
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Lämmchen
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#5

08.02.2017, 12:10

Boah OKK, jetzt bin ich raus. Hoffe ich mal, dass ich nie nicht eine Schule als Drittschuldner brauche. :ohnmacht
Liebe Grüße

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Soenny
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#6

08.02.2017, 12:37

❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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#7

08.02.2017, 16:45

Vielen Dank für die schnelle Hilfe.
Nach meinem Verständnis werde ich als DS den Schulträger, die Landeshauptstadt Düsseldorf, nehmen. :pfeif
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Kanzleihund
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#8

09.02.2017, 14:27

In vielen Ländern ist das Landesamt für Finanzen, welches dem jeweiligen Finanzministerium untergeordnet ist, für die Besoldung der Landesbediensteten zuständig.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
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