Schuldner hat doch Konto bei der Bank

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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#1

03.02.2017, 10:30

Ich habe einen Pfüb bezüglich eines Kontos aufgrund der VA gemacht. Die Bank teilte mit, dass sie mit dem Schuldner keine Geschäftsbeziehung hat. Das war im August 2016.

Ich habe dann eine Nachbesserung des VA beantragt, da die Angabe vom Schuldner wohl falsch war.

Jetzt habe ich endlich die Nachbesserung und der Schuldner legt einen Kontoauszug bei. Also besteht das Konto bei der Bank immer noch. Es ist auch die gleiche Kontonummer wie in der VA.

Was mache ich jetzt mit der Bank? Sie hätten ja meinen Pfüb seit August 2016 beachten müssen. Wie bekomme ich jetzt raus, ob in dieser Zeit Zahlungen an mich erfolgt wären?
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Soenny
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#2

03.02.2017, 10:32

War die Kontonummer angegeben oder ein Geburtsdatum? Wenn die Bank den Schuldner nicht einwandfrei identifizieren kann, gibt es eine Negativauskunft.
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#3

03.02.2017, 10:34

Soenny hat geschrieben:War die Kontonummer angegeben oder ein Geburtsdatum? Wenn die Bank den Schuldner nicht einwandfrei identifizieren kann, gibt es eine Negativauskunft.
Ich hatte das Geburtsdatum angegeben und in einer Nachfrage, seit wann keine Geschäftsbeziehung mehr besteht, auch die Kontonummer.
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#4

03.02.2017, 10:46

Dann solltest du bei der Bank unter Fristsetzung nachhaken, wenn alle Informationen zur eindeutigen Identifizierung vorlagen, haftet die Bank ab Zustellung.
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#5

03.02.2017, 10:49

Soenny hat geschrieben:Dann solltest du bei der Bank unter Fristsetzung nachhaken, wenn alle Informationen zur eindeutigen Identifizierung vorlagen, haftet die Bank ab Zustellung.
Also müsste mir die Bank dann nachweisen, dass seit Zustellung keine Zahlungen erfolgt wären?
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#6

03.02.2017, 10:54

Sehe ich so. Wenn du einen Arbeitgeber hast, der das "vergessen" hat und du bestehst darauf, muß der auch als DS die Abrechnungen zur Prüfung vorlegen, daß oder ggf. wie hoch die Pfändung gewesen wäre.
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#7

03.02.2017, 11:04

Danke!
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#8

03.02.2017, 11:30

Eine Frage habe ich noch: Durch die Nachbesserung sind jetzt noch GV-Kosten entstanden. Die ja nur entstanden sind, weil die Bank nicht richtig geschaut hat. Kann ich diese jetzt bei der Bank trotzdem mit einem aktuellen Forderungskonto anfordern, auch wenn diese nicht im Pfüb sind?
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#9

03.02.2017, 11:38

Eigentlich nicht, da ja nicht vom Pfüb erfaßt, aber versuchen würde ich es trotzdem ;)
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#10

03.02.2017, 11:55

:thx
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