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ZV Aufenthaltsermittlung trotz Abmeld. von Amts wegen

Verfasst: 02.02.2017, 11:43
von Flora
Hallo Zusammen!

Ich habe eine kurze Frage: Macht es Sinn, den GV mit der Aufenthaltsermittlung zu beauftragen, obwohl der Schuldner von Amts wegen abgemeldet ist? Ich steh gerade irgendwie auf dem Schlauch :-(

Re: ZV Aufenthaltsermittlung trotz Abmeld. von Amts wegen

Verfasst: 02.02.2017, 12:57
von samsara
Das macht eigentlich keinen Sinn.

Welche ZV-Maßnahmen hast Du denn bislang eingeleitet?

Re: ZV Aufenthaltsermittlung trotz Abmeld. von Amts wegen

Verfasst: 02.02.2017, 13:10
von Flora
Ich habe noch gar nicht vollstreckt. Ich will eigentlich nur die neue Anschrift des Schuldners herauskriegen.

Re: ZV Aufenthaltsermittlung trotz Abmeld. von Amts wegen

Verfasst: 02.02.2017, 13:11
von Anahid
Wenn jemand von Amts wegen abgemeldet wird, dann hat das Amt selbst bereits entsprechende Ermittlungen zum Aufenthaltsort vorgenommen. Da mach der Auftrag durch Dich keinen Sinn.

Re: ZV Aufenthaltsermittlung trotz Abmeld. von Amts wegen

Verfasst: 02.02.2017, 13:20
von Flora
Ok. Vielen Dank für Eure Antworten.

Re: ZV Aufenthaltsermittlung trotz Abmeld. von Amts wegen

Verfasst: 02.02.2017, 13:20
von samsara
Wie hoch ist denn die Forderung?

Re: ZV Aufenthaltsermittlung trotz Abmeld. von Amts wegen

Verfasst: 02.02.2017, 13:52
von katuscha
Ich mache in solchen Fällen in einigen Monaten eine neue EMA.

Vielleicht hat der Schuldner ja schon ein VA abgegeben. Daraus könntest Du andere Pfändungsmöglichkeiten, wie z. B. den Arbeitgeber erfahren.

Wozu möchtest Du denn eigentlich die neue Anschrift haben?

Re: ZV Aufenthaltsermittlung trotz Abmeld. von Amts wegen

Verfasst: 02.02.2017, 16:28
von paralegal6
Von Amts wegen wird abgemeldet wenn er da wo er gemeldet ist nicht aufhältig ist. Soweit ich weiss schauen die aber nicht nach wo er denn nun tatsächlich wohnt