ZV Aufenthaltsermittlung trotz Abmeld. von Amts wegen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Flora
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#1

02.02.2017, 11:43

Hallo Zusammen!

Ich habe eine kurze Frage: Macht es Sinn, den GV mit der Aufenthaltsermittlung zu beauftragen, obwohl der Schuldner von Amts wegen abgemeldet ist? Ich steh gerade irgendwie auf dem Schlauch :-(
samsara
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#2

02.02.2017, 12:57

Das macht eigentlich keinen Sinn.

Welche ZV-Maßnahmen hast Du denn bislang eingeleitet?
Flora
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#3

02.02.2017, 13:10

Ich habe noch gar nicht vollstreckt. Ich will eigentlich nur die neue Anschrift des Schuldners herauskriegen.
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Anahid
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#4

02.02.2017, 13:11

Wenn jemand von Amts wegen abgemeldet wird, dann hat das Amt selbst bereits entsprechende Ermittlungen zum Aufenthaltsort vorgenommen. Da mach der Auftrag durch Dich keinen Sinn.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Flora
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#5

02.02.2017, 13:20

Ok. Vielen Dank für Eure Antworten.
samsara
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#6

02.02.2017, 13:20

Wie hoch ist denn die Forderung?
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katuscha
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#7

02.02.2017, 13:52

Ich mache in solchen Fällen in einigen Monaten eine neue EMA.

Vielleicht hat der Schuldner ja schon ein VA abgegeben. Daraus könntest Du andere Pfändungsmöglichkeiten, wie z. B. den Arbeitgeber erfahren.

Wozu möchtest Du denn eigentlich die neue Anschrift haben?
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paralegal6
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#8

02.02.2017, 16:28

Von Amts wegen wird abgemeldet wenn er da wo er gemeldet ist nicht aufhältig ist. Soweit ich weiss schauen die aber nicht nach wo er denn nun tatsächlich wohnt
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