Zustellung Beschluss einsweilige Verfügung im Parteibetrieb

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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JanineMo
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#1

02.02.2017, 10:58

Hallo ihr Lieben,

wir haben nun Beschluss einstweilige Verfügung erhalten und müssen diesen nun im Parteibetrieb zustellen.

Wie sieht der Gerichtsvollzieherauftrag aus? Muss ich da ein Formular verwenden oder hat jemand ein Muster für mich.

Weitere Frage. Wir haben eine Ausfertigung und eine Abschrift bekommen. Welche Unterlagen schicke ich dem Gerichtsvollzieher zu? Und muss ich die Antragsschrift auch zu schicken?

Vielen Dank schon mal
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Anahid
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#2

02.02.2017, 11:00

Du nimmst das ganz normale Vollstreckungsformular und kreuzt nur Zustellung an. Dem Gerichtsvollzieher musst Du für die Zustellung die Ausfertigung übersenden. Die Antragsschrift muss nicht beigefügt werden.
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JanineMo
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#3

02.02.2017, 11:05

Schicke ich dem Gerichtsvollzieher nur die Ausfertigung oder auch beglaubigte Abschriften?

Nun komm ich bei RA Micro nicht weiter, da die Meldung kommt, ich habe kein Forderungskonto angemeldet und somit lässt er mich im Vollstreckungsformular nicht weiter? !
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#4

02.02.2017, 13:08

Bin heute auch ein wenig verpeilt. Du kannst den Zustellungauftrag auch formlos stellen (also ohne Formular). Du bekommst eh keine Gebühr dafür, weil die Zustellung noch mit den Gebühren aus dem Verfahren abgegolten ist.

Du kannst nur die Ausfertigung beifügen. Dann fertigt der GV die entsprechenden Kopien für die Zustellung; Du kannst aber auch für die Zustellung eine beglaubigte Kopie zusätzlich zur Ausfertigung beifügen.
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JanineMo
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#5

07.02.2017, 10:31

Super vielen lieben Dank.

Hast Du vielleicht auch nur ein Formulierungsbeispiel für mich?
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#6

07.02.2017, 10:42

Gerichtsvollzieherverteilerstelle

In Sachen..... beauftragen wir Sie, die anliegende einstweilige Verfügung an den Schuldner zuzustellen und uns sodann die Ausfertigung nebst Zustellungsbescheinigung zuzuleiten.
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