ZV zur Herausgabe beweglicher Sachen
Verfasst: 02.02.2017, 07:21
Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
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Wir haben die ZV gegen den Schuldner durchgeführt und daraufhin hat er die vermögensauskunft abgegeben. Aus dem Vermögensverzeichnis ergibt sich aber, dass der Schuldner eine Waffe hat. Aus diesem Grunde soll ich einen Auftrag auf Herausgabe/Wegnahme machen. Ich bin mir hier leider nicht sicher ob ich nun den ZV Auftrag auf Heraushabe beweglicher Sachen nehme oder vielleicht einen Pfüb machen muss. Aber meiner Meinung nach wäre ein Pfüb ja nicht möglich, da es hier keinen Drittschuldner gibt.
Ich würde mich über eure Hilfe freuen
Vielen Dank schonmal![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
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Wir haben die ZV gegen den Schuldner durchgeführt und daraufhin hat er die vermögensauskunft abgegeben. Aus dem Vermögensverzeichnis ergibt sich aber, dass der Schuldner eine Waffe hat. Aus diesem Grunde soll ich einen Auftrag auf Herausgabe/Wegnahme machen. Ich bin mir hier leider nicht sicher ob ich nun den ZV Auftrag auf Heraushabe beweglicher Sachen nehme oder vielleicht einen Pfüb machen muss. Aber meiner Meinung nach wäre ein Pfüb ja nicht möglich, da es hier keinen Drittschuldner gibt.
Ich würde mich über eure Hilfe freuen
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Vielen Dank schonmal
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