Berechnung Sicherheitsleistung ohne Angabe eines Betrages

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Konrad
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 35
Registriert: 25.06.2007, 20:02
Beruf: Refa
Software: AnNoText
Wohnort: Rhein-Main-Gebiet

#1

01.02.2017, 11:07

Hallo,

wir haben ein Räumungsurteil vorliegen, wonach die Zwangsvollstreckung gegen

Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages

möglich ist.

Wie berechne ich jetzt den zu hinterlegenden Betrag, denn eine Hauptforderung habe ich in dem Sinne nicht.

Muss ich hier den (Netto-) Jahresmietwert zu Grunde legen?

Ich würde dann noch die GV-Kosten für die Räumung / Einlagerung und RA-Gebühren hinzurechnen, Zinsen fallen keine an.

Hat hiermit schon jemand Erfahrung gemacht und kann mir einen Tipp geben?

Die Suchfunktion habe ich bereits genutzt, aber nichts gefunden.


Gruß

Konrad
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12464
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#2

01.02.2017, 12:33

Hallo, Konrad, so direkt kann ich dir nicht helfen, da ich zwar gerade aus einem ähnlichen Urteil vollstrecke, aber halt nur ähnlich. In meinem wurde hinsichtlich der Räumungsvollstreckung gleich bestimmt, dass die Sicherheit 3.000 EUR betragen muss (ist an sich auch Standard bei Räumungsurteilen).
Idee: beantrage beim Prozessgericht die Festsetzung eines Betrages, den die Sicherheitsleistung haben muss.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Konrad
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 35
Registriert: 25.06.2007, 20:02
Beruf: Refa
Software: AnNoText
Wohnort: Rhein-Main-Gebiet

#3

06.02.2017, 09:42

Danke icerose, auch ne Idee, ich werde auch diese Variante mal meinem Chef unterbreiten.

Hat sonst noch jemand eine Idee / Lösungsansatz ?

Gruß

Konrad
Antworten