Hallo,
wir haben ein Räumungsurteil vorliegen, wonach die Zwangsvollstreckung gegen
Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages
möglich ist.
Wie berechne ich jetzt den zu hinterlegenden Betrag, denn eine Hauptforderung habe ich in dem Sinne nicht.
Muss ich hier den (Netto-) Jahresmietwert zu Grunde legen?
Ich würde dann noch die GV-Kosten für die Räumung / Einlagerung und RA-Gebühren hinzurechnen, Zinsen fallen keine an.
Hat hiermit schon jemand Erfahrung gemacht und kann mir einen Tipp geben?
Die Suchfunktion habe ich bereits genutzt, aber nichts gefunden.
Gruß
Konrad
Berechnung Sicherheitsleistung ohne Angabe eines Betrages
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
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Hallo, Konrad, so direkt kann ich dir nicht helfen, da ich zwar gerade aus einem ähnlichen Urteil vollstrecke, aber halt nur ähnlich. In meinem wurde hinsichtlich der Räumungsvollstreckung gleich bestimmt, dass die Sicherheit 3.000 EUR betragen muss (ist an sich auch Standard bei Räumungsurteilen).
Idee: beantrage beim Prozessgericht die Festsetzung eines Betrages, den die Sicherheitsleistung haben muss.
Idee: beantrage beim Prozessgericht die Festsetzung eines Betrages, den die Sicherheitsleistung haben muss.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück