Zustellung Vgl GVZ für Antrag § 888 ZPO - vorzeit Erledigung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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hummelgunde20
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#1

31.01.2017, 12:22

Hallo,

wir haben einen arbeitsgerichtlichen Vergleich geschlossen. Es fehlt nun noch das Zeugnis. Der Anwalt der Gegenseite hat das EB nicht zurückgeschickt, daher habe ich ihm den Vergleich durch den GVZ zustellen lassen. Der war anscheinend da, da nunmehr das Zeugnis kam. Vom GVZ kam noch nichts zurück.
Meine Frage ist, ob hier auch schon RA-Gebühren für den Antrag nach § 888 ZPO anfallen (muss ich ja nicht mehr stellen) oder nur die GVZ Kosten?

Ich sag schon mal :thx und wünsche euch noch einen schönen Tag

Liebe Grüße Hummelgunde
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Anahid
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#2

31.01.2017, 12:59

Die Zustellung ist mit der VG abgegolten und stellt keine neue Tätigkeit dar. Ihr könnt nur die GV-Kosten fordern.
Zuletzt geändert von Anahid am 31.01.2017, 14:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Mariposa2
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#3

31.01.2017, 13:00

Die Zustellung des Vergleichsbeschlusses von Anwalt zu Anwalt gehört noch zum Verfahren und löst keine gesonderte Gebühr aus. Du schaffst damit gerade erst die Voraussetzungen, um die ZV einleiten zu können :).
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#4

31.01.2017, 13:09

ok, wieder etwas schlauer....

Lieben Dank
hummelgunde20
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#5

06.02.2017, 14:14

Nachdem der Gerichtsvollzieher nun den Vergleich zugestellt hat, haben wir das Zeugnis für unsere Mandantschaft bekommen.
Zwei Tage später kam die Rechnung vom Gerichtsvollzieher über 10,11 €. Wir haben die Gegenseite zur Zahlung aufgefordert, was diese natürlich prompt nicht getan hat. Müssen wir jetzt also wegen 10,00 € die Zwangsvollstreckung einleiten??
Die treiben mich noch in den Wahnsinn....
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#6

06.02.2017, 17:22

Hmmm, wahrscheinlich schon.

Und das ganze Spiel geht von vorne los ^^. Da will euch jemand ärgern ;).

Wie würde man das hier denn dann machen? :kopfkratz ... KFB über diese Kosten beantragen? Der eigentliche Titel ist ja erfüllt. Oder kann man die Kosten jetzt trotzdem einfach so eintreiben?

Das würde mich mal interessieren.

Bisher haben bei uns alle immer brav bezahlt :).
hummelgunde20
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#7

07.02.2017, 10:28

Hatte jemand schon einmal so einen Fall??
Wir stellen jetzt erst einmal dem Mandanten das in Rechnung, aber es ist ja nicht sein Verschulden, warum sollte er auf den Kosten sitzen bleiben, auch wenn es nur 10,11 € sind......
Und wie Mariposa schon sagt, der Vergleich ist erfüllt, wie treibe ich jetzt die Kosten bei??
´
Ich wünsche euch einen schönen Tag
LG Hummelgunde
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Anahid
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#8

07.02.2017, 10:44

Ich würde Kostenfestsetzung beim Vollstreckungsgericht beantragen und dann vollstrecken.
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