Guten Morgen! Ich brauch mal wieder Hilfe:
Folgender Sachverhalt:
Es gibt einen Schuldtitel gegen Eheleute. ZV war bereits gegen beide eingeleitet, von der Forderung wurde auch zwischenzeitlich mal ein bisschen was bezahlt, aber es ist halt noch genug offen.
Die Ehefrau hat 08/2015 das Vermögensverzeichnis abgeben. Der Ehemann ist zum Termin zur Abgabe nicht erschienen (Haftbefehl war nicht beantragt).
Meine Frage: Kann ich gegen den Ehemann ne neue ZV mit Abgabe VV einleiten? Und wenn ja, kann ich die für beide Schuldner abrechnen oder nur für einen?
Vielen Dank bereits jetzt für eure Hilfe.
ZV gegen Eheleute
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 28
- Registriert: 25.02.2015, 12:20
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1592
- Registriert: 22.07.2014, 10:02
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Warum beantragst Du nicht einfach den Haftbefehl gegen den Ehemann? Dann kannst gleich Verhaftungsauftrag stellen...
Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden. (Reinhold Niebuhr)