Formular Vollstreckungsauftrag

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Mondschein
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#1

25.01.2017, 13:21

Hallo, habe mal eine Frage.

Formular an den GVZ bei Herausgabe, wo finde ich den bei RA-Micro ? :kopfkratz

Danke für eure Antworten
LG Mondschein
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Tigerle
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#2

25.01.2017, 15:29

Mondschein hat geschrieben:Hallo, habe mal eine Frage.

Formular an den GVZ bei Herausgabe, wo finde ich den bei RA-Micro ? :kopfkratz

Danke für eure Antworten
LG Mondschein
Was genau willst Du denn machen?

Entweder du gibst unter K5 den Gegenstand oder, Du nimmst Punkt O und formulierst es entsprechend.
Kerstin089
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#3

31.03.2017, 10:29

K5 oder O... Dankeschön, danach hab ich auch grad gesucht :-)
Jetzt scheitert´s bei mir nur noch am Gegenstandswert aus dem ich die Kosten für diesen ZV-Auftrag berechne.
Wir haben ein Endurteil vorliegen, das u.a. auch Geldforderungen enthält, welche aber bereits erledigt sind. Jetzt müsste der Schuldner nur noch das im Urteil erwähnte Handy rausgeben. Welchen Streitwert nehme ich?? Das Gericht hat einen von € 25.530,17 festgesetzt. Den kann ich wohl eher schlecht verwenden oder? :kopfkratz
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Muschel
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#4

31.03.2017, 10:32

Hat das Gericht im Endurteil kein SW für das Handy mitgeteilt? Wie hoch war denn die Geldforderung? Wenn geringer als der oben genannten SW (25.530,14) dann einfach die Differenz daraus für das Handy nehmen.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
Kerstin089
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#5

31.03.2017, 10:58

Danke für deine schnelle Antwort!!!!!!
ne, leider nicht... Auch wenn ich die Geldforderung zusammenrechne, komme ich nicht auf diesen hohen Streitwert von € 25.530,17. Die Differenz wäre trotzdem viel zu hoch, um sie für die Herausgabe des Handys zu "benutzen"...

War eine Arbeitsgerichtssache: "Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 12.000,00 brutto, dies abzüglich bereits gezahlter € 588,00 netto sowie auf das Jobcenter xy übergeganener € 1.601,36 netto, nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz aus € 3.000,00 - seit 06.07.2015 bis 15.07.2015 aus € 2.412,00 seit 16.07.2015 und aus weiteren € 9.000,00 seit 12.08.2015 zu bezahlen.

Der Kläger wird verurteilt, das ihm von der Beklagten überlassene Diensthandy xy nebst SIM-Karte an die Beklagte herauszugeben.
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Muschel
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#6

31.03.2017, 11:44

Wenn es ein normales Handy ist (also kein iphone) würde ich von einem GW bis 500 € ausgehen.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
Kerstin089
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#7

03.04.2017, 15:16

Viiiiiielen Dank!!!
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