Sicherungsvollstreckung
Verfasst: 24.01.2017, 16:55
Hallo,
kann mir jemand helfen?
Wenn eine Sicherungsvollstreckung vor Ablauf der Wartefrist eingeleitet wird, kann die begründet mit der Erinnerung nach 766 angegriffen werden? Oder wird die Pfändung wirksam, wenn der SChuldner sich nach Ablauf der zwei-Wochen-Wartefrist erst dagegen verwehren will?
Ich bitte um Hilfe, ich verzweifel....Danke <3
kann mir jemand helfen?
Wenn eine Sicherungsvollstreckung vor Ablauf der Wartefrist eingeleitet wird, kann die begründet mit der Erinnerung nach 766 angegriffen werden? Oder wird die Pfändung wirksam, wenn der SChuldner sich nach Ablauf der zwei-Wochen-Wartefrist erst dagegen verwehren will?
Ich bitte um Hilfe, ich verzweifel....Danke <3