Pachteinnahmen bei Pfändung - Pfändungsfreigrenze
Verfasst: 23.01.2017, 22:20
Hallo Zusammen,
ich habe eine Schuldnerin die eine Firma besitzt. Diese Firma hat sie an ihren Lebensgefährten für 750 € monatlich verpachtet. Sie selbst ist bei der Firma von ihm angestellt mit 1.000 € netto. Mit dem eigentlichen Einkommen liegt sie ja unter der Pfändungsfreigrenze. Mit den Pachteinnahmen darüber. Laut Drittschuldnerauskunft des Lebensgefährten liegt die Schuldnerin unterhalb der Pfändungsfreigrenze und wissen dadurch wohl, wie diese den Schulden entkommen kann. --> 1. Frage: Kann man die Einnahmen nicht zusammenzählen?
Diese Frau besitzt über ein Eigenheim, das von ihrem Lebensgefährten finanziert wird; belastet ist es von der Bank noch mit über 150.000 €, sodass meines Erachtens eine Sicherungshypothek nicht für sinnvoll erscheint.
Lt. Vermögensauskunft hat sie allein über 80.000 € Steuerschulden.
Wenn man die Schuldnerin evtl. mit der Pfändungsgrenze nicht "erwischen" kann, was wäre mit einem eigenen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. --> 2. Frage.
Es kann doch nicht angehen dass eine Schuldnerin ein Haus besitzt das schön von jemand anders abgezahlt wird; sie knapp 2.000 € verdient und man nichts dagegen machen kann, damit diese weiterhin Schulden anhäuft ?!
ich habe eine Schuldnerin die eine Firma besitzt. Diese Firma hat sie an ihren Lebensgefährten für 750 € monatlich verpachtet. Sie selbst ist bei der Firma von ihm angestellt mit 1.000 € netto. Mit dem eigentlichen Einkommen liegt sie ja unter der Pfändungsfreigrenze. Mit den Pachteinnahmen darüber. Laut Drittschuldnerauskunft des Lebensgefährten liegt die Schuldnerin unterhalb der Pfändungsfreigrenze und wissen dadurch wohl, wie diese den Schulden entkommen kann. --> 1. Frage: Kann man die Einnahmen nicht zusammenzählen?
Diese Frau besitzt über ein Eigenheim, das von ihrem Lebensgefährten finanziert wird; belastet ist es von der Bank noch mit über 150.000 €, sodass meines Erachtens eine Sicherungshypothek nicht für sinnvoll erscheint.
Lt. Vermögensauskunft hat sie allein über 80.000 € Steuerschulden.
Wenn man die Schuldnerin evtl. mit der Pfändungsgrenze nicht "erwischen" kann, was wäre mit einem eigenen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. --> 2. Frage.
Es kann doch nicht angehen dass eine Schuldnerin ein Haus besitzt das schön von jemand anders abgezahlt wird; sie knapp 2.000 € verdient und man nichts dagegen machen kann, damit diese weiterhin Schulden anhäuft ?!