europäische Kontenpfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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pidellal
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#1

19.01.2017, 12:51

Hab eben gehört, dass am 18.01. in dast ganz Europa die EU-Verordnung 655/2014 in Kraft getreten ist.

Man soll jetzt einfach einen Antrag auf europäische Kontenpfändung stellen (wie geht das? Hat jemand ein Muster?) bei dem hier zuständigen Gericht in Deutschland. Die in der Zwischenzeit schon eingerichteten zentralen Datenbanken sollen alle Konten des Schuldners in den MItgliedsstaaten aufführen.

Hört sich ja gut an, aber hat jemnd eine Ahnung wie das gehen soll?
Pitt
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#2

19.01.2017, 13:58

pidellal
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#3

19.01.2017, 14:08

super. :thx :thx
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katuscha
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#4

19.01.2017, 14:47

:thx
sbunger
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#5

20.01.2017, 09:31

Na das wird ja lustig. Wenn diese Info die Runde macht, wird es einen Konteneröffnungs-boom in UK und Dänemark geben und der Schuldner wieder "lange Nase" machen....
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