Berechnung nicht verjährter Zinsen
Verfasst: 16.01.2017, 11:49
Hallo ihr Lieben und ein frohes neues Jahr (wie lange sagt man das eigentlich ohne dass es peinlich oder nervig wird? )!
Ich habe hier folgenden Fall:
Unser Mandant ist Gläubiger. Die Forderung ist aus 2012 und wir haben einen VB erwirkt. Mit diesem haben wir im Oktober 2012 die ZV versucht, da die Schuldnerin aber die EV/VA abgegeben hatte wurde nichts weiter versucht. Die Akte landete im Schrank bzw. im Keller.
Jetzt haben wir vom Familienbüro ein Schreiben bekommen, dass ein Schuldenregulierungsverfahren angestrengt wird und wir die Forderung unseres Mandanten mitteilen sollen. Vorsorglich wurde die Einrede der Verjährung für alle verjährten Zinsen erhoben.
Und da ist nun mein Problem!!!! Wie zum Teufel berechne ich jetzt diese nicht verjährten Zinsen?
Meine Vorgehensweise bzw. Idee ist Folgende:
Forderung und Titel aus 2012. Letzte ZV ebenfalls in 2012 - Zinsen beginnen zum 31.12.2012 und enden zum 31.12.2015
Sind damit alle Zinsen ab dem 01.01.2016 zu berechnen und geltend zu machen oder
Muss ich ab heute drei Jahre zurück rechnen und kann alle Zinsen ab dem 01.01.2014 nehmen? Oder ist es ganz anders, weil wir ja gerade ein neues Jahr haben und ich kann erst die Zinsen ab dem 01.01.2015 nehmen?
Stehe komplett auf dem Schlauch. Habe mich hier schon durch alles durchgelesen und auch Dr. Google bemüht aber so richtig gerafft habe ich das nicht und auf meinen Fall konnte ich das auch nicht übertragen Vielleicht könnt Ihr mir da schnell helfen und es mir einmal verständlich erklären! Dafür wäre ich echt sehr dankbar!
Ich habe hier folgenden Fall:
Unser Mandant ist Gläubiger. Die Forderung ist aus 2012 und wir haben einen VB erwirkt. Mit diesem haben wir im Oktober 2012 die ZV versucht, da die Schuldnerin aber die EV/VA abgegeben hatte wurde nichts weiter versucht. Die Akte landete im Schrank bzw. im Keller.
Jetzt haben wir vom Familienbüro ein Schreiben bekommen, dass ein Schuldenregulierungsverfahren angestrengt wird und wir die Forderung unseres Mandanten mitteilen sollen. Vorsorglich wurde die Einrede der Verjährung für alle verjährten Zinsen erhoben.
Und da ist nun mein Problem!!!! Wie zum Teufel berechne ich jetzt diese nicht verjährten Zinsen?
Meine Vorgehensweise bzw. Idee ist Folgende:
Forderung und Titel aus 2012. Letzte ZV ebenfalls in 2012 - Zinsen beginnen zum 31.12.2012 und enden zum 31.12.2015
Sind damit alle Zinsen ab dem 01.01.2016 zu berechnen und geltend zu machen oder
Muss ich ab heute drei Jahre zurück rechnen und kann alle Zinsen ab dem 01.01.2014 nehmen? Oder ist es ganz anders, weil wir ja gerade ein neues Jahr haben und ich kann erst die Zinsen ab dem 01.01.2015 nehmen?
Stehe komplett auf dem Schlauch. Habe mich hier schon durch alles durchgelesen und auch Dr. Google bemüht aber so richtig gerafft habe ich das nicht und auf meinen Fall konnte ich das auch nicht übertragen Vielleicht könnt Ihr mir da schnell helfen und es mir einmal verständlich erklären! Dafür wäre ich echt sehr dankbar!