Pfändung eines Aktiendepots

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düsselrecht
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#1

12.01.2017, 08:55

Wer hat schon einmal ein Aktiendepot gepfändet und kann einen Musterantrag zur Verfügung stellen? In der Literatur bin ich bislang nur darauf gestoßen, dass es einen Unterschied zwischen Sonder- und Sammelverwahrung. Es gäbe hier Unterschiede beim Antrag. Kann ich einen "Kombi-Antrag" stellen, falls nicht das Eine, dann das Andere? Ich habe von der Bank nur die Bestätigung, dass dort ein Aktiendepot vorhanden ist, nicht aber, welcher Art der Aufbewahrung.

Ich hatte da schon mal was vorbereitet (ist aber noch kein Kombi-Antrag):

Mit Bezug auf den Pfändungsbeschluss des Landgerichts Düsseldorf gem. Antrag vom .2016 zu Aktenzeichen: /16 und auf den Antrag auf Erlass eines Überweisungsbeschlusses an das Amtsgericht Düsseldorf vom .2016 werden die angeblichen Ansprüche des Schuldners

gegen

bank AG,...., - Drittschuldner-

1. auf Herausgabe der in Sonderverwahrung für den Schuldner als Hinterleger im Depot Nr. .... zu Konto-Nr. .................. aufbewahrten Wertpapiere
a) ......., ISIN: DE.....,4000 Nom./Stück
b) ...... Namens-Aktien, ....., 20000 Nom./Stück
c) .......Namens-Aktien, ...., 40000 Nom./Stück.
sowie
2. auf Herausgabe aller bei Besorgung der Verwahrungsgeschäfte des Schuldners eingezogenen oder künftig einzuziehenden fälligen Erträge, Erlöse oder sonstigen Ausschüttungen sowie Rückzahlungsbeträge

gepfändet.


Schon mal dankeeeeee! ;)
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