Re: Schuldner beantragt Erhöhung des pfandfreien Betrags
Verfasst: 27.01.2017, 10:42
Jetzt habe ich die Antwort der Rechtspflegerin und verstehe es irgendwie nicht:
"bezugnehmend auf Ihre Einwände wird mitgeteilt, dass nicht die Freigabe des Weihnachtsgeldes beantragt wurde, sondern die Aufhebung des im Beschluss genannten Kontos, da auf dieses bereits lediglich der nach der Pfändungstabelle unpfändbare Betrag überwiesen wird.
Das Vollstreckungsgericht kann im Fall einer Doppelpfändung von Arbeitseinkommen und Konto das Gehalt, welches von einem bestimmten Arbeitgeber überwiesen wird, des Schuldners nach § 850 k Abs. 4 ZPO freigeben.
Ein "pfändungsfreier Betrag" wird in diesem Fall nicht beziffert.
Werden weitere Einwände erhoben oder ist aus Ihrer Sicht ebenfalls dem Antrag statt zu geben?"
Kann ich dem noch etwas entgegensetzen? Zur Erinnerung: Ich habe nur das Konto gepfändet.
"bezugnehmend auf Ihre Einwände wird mitgeteilt, dass nicht die Freigabe des Weihnachtsgeldes beantragt wurde, sondern die Aufhebung des im Beschluss genannten Kontos, da auf dieses bereits lediglich der nach der Pfändungstabelle unpfändbare Betrag überwiesen wird.
Das Vollstreckungsgericht kann im Fall einer Doppelpfändung von Arbeitseinkommen und Konto das Gehalt, welches von einem bestimmten Arbeitgeber überwiesen wird, des Schuldners nach § 850 k Abs. 4 ZPO freigeben.
Ein "pfändungsfreier Betrag" wird in diesem Fall nicht beziffert.
Werden weitere Einwände erhoben oder ist aus Ihrer Sicht ebenfalls dem Antrag statt zu geben?"
Kann ich dem noch etwas entgegensetzen? Zur Erinnerung: Ich habe nur das Konto gepfändet.