Schuldner beantragt Erhöhung des pfandfreien Betrags

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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katuscha
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#1

11.01.2017, 11:17

Hallo,

ich brauche mal Eure Hilfe:

Ich habe bei einem Schuldner das Konto gepfändet. Er hat einen Sockelbetrag von € 1.703,21 (zwei Kinder, Ehefrau).

Jetzt habe ich eine Beschluss zugestellt bekommen, in dem die Zwangsvollstreckung vorläufig eingestellt wurde, da der Schuldner einen Antrag nach § 850k ZPO gestellt hat. Er macht geltend, dass er im Dezember von seinem Arbeitgeber Weihnachtsgeld bekommen hat, da sein Arbeitseinkommen aber schon gepfändet ist, wird eh nur noch der Pfändungsfreibetrag überwiesen.

Jetzt darf ich Stellung nehmen. Lohnt sich hier eine Stellungnahme mit dem Argument, dass ich ja das Einkommen nicht gepfändet habe?
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AliceImWunderland
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#2

11.01.2017, 12:02

Ich würde beantragen, den Antrag des Schuldners abzuweisen. Als Begründung würde ich aufführen, dass der Schuldner die Möglichkeit hat, sein Konto als ein Pfändungsschutzkonto zu führen (wenn er das nicht schon gemacht hat). Dort ist ein bestimmter Sockelfreibetrag festgesetzt, über den der Schuldner monatlich verfügen kann. Also hat er einen Verfügungsrahmen in Höhe des ihm zustehenden unpfändbaren Betrages. Wenn er eine Rückzahlung des durch die Bank an Euch gezahlten Betrages verlangt, wäre dies eine Erhöhung des Sockelfreibetrages und diesen Mehrbedarf muss er erst einmal nachweisen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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#3

11.01.2017, 12:51

Er hat ja einen Pfändungsschutzkonto und beantragt jetzt die Erhöhung des Sockelbetrages um die Höhe des Weihnachtsgeldes.
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AliceImWunderland
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#4

11.01.2017, 13:03

Ich sehe da gute Chancen für Euch, sich gegen den Antrag des Schuldners zu wehren. Ein P-Konto kennt kein Weihnachtsgeld. Dort steht dem Schuldner jeden Monat der gleiche Freibetrag zu.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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Anahid
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#5

11.01.2017, 13:04

Wie lange läuft denn die Kontenpfändung schon?
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#6

12.01.2017, 13:57

Die Pfändung läuft seit Oktober 2016. Ich wusste bisher nicht, dass der Schuldner überhaupt arbeitet.
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#7

12.01.2017, 17:59

Hast Du denn aus der Kontenpfändung seitdem schon Geld erhalten? Der pfandfreie Betrag des Arbeitseinkommens ist tatsächlich höher als der der P-Kontos.
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#8

13.01.2017, 08:39

Anahid hat geschrieben:Hast Du denn aus der Kontenpfändung seitdem schon Geld erhalten? Der pfandfreie Betrag des Arbeitseinkommens ist tatsächlich höher als der der P-Kontos.
Nein, bisher kam noch kein Geld.

Also könnte ich damit argumentieren, dass er ja schon einen ausreichend pfandfreien Betrag erhalten hat??? Blöd wäre nur, dass das Geld ja wahrscheinlich an die vorangigen Gläubiger geht, oder? Allerdings wären diese dann auch schneller weg.
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Anahid
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#9

13.01.2017, 09:24

Ach Du hast da noch Gläubiger vor Dir bei der Kontenpfändung? Mal ganz ehrlich: Wenn sein Gehalt bereits gepfändet ist und durch weitere Gläubiger das Konto, dann würde ich mich hier gar nicht verkopfen. ;)

Aber ja, ich würde mitteilen, dass der monatliche Bedarf des Schuldners durch den Pfandfreibetrag gedeckt ist. Die Tatsache alleine, dass hier Weihnachtsgeld gezahlt wird, welches der Schuldner gerne für sich beanspruchen würde, stellt keinen Grund zur Anhebung des Pfandfreibetrages dar.
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#10

13.01.2017, 09:30

Dann werde ich das trotzdem mal dem Gericht schreiben, weil die anderen Gläubiger dann schneller bedient werden und ich dann vielleicht auch bald am Zug bin.

Zumindest werde ich jetzt mal eine Gehaltspfändung hinterherjagen.

Danke für Eure Hilfe!
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