Pfüb - welche Vertreter der Bank benennen?

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Vorzimmerlöwe
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#1

10.01.2017, 10:43

Hallo :wink1

Ich sitze gerade über einem Pfüb, wo der Schuldner ein Konto bei der Deutschen Bank hat. Ich habe zwar die Anschrift von seiner Filiale in Nürnberg, bin mir jetzt aber nicht sicher, welche gesetzlichen Vertreter ich angeben soll? Den Vorstand in FFM oder die aus der Filiale in Nürnberg? Bin da grad unsicher, weil ich in einem meiner letzten Pfübs auch die Vertreter der örtlichen (in jenem Fall Sparkasse) angegeben hatte :kopfkratz

Oder soll ich gleich den Hauptsitz in FFM angeben?

LG und :thx
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Dany1981
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#2

10.01.2017, 10:45

:wink1

Schau mal hier nach: http://vollstreckungstipps.de/bankverbi ... essen.html

Die Seite nutze ich bei großen Banken immer.
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."

Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht. :mrgreen:
Kasaki
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#3

10.01.2017, 11:33

Sind Drittschuldner Banken benenne ich schon seit einiger Zeit keinen gesetzlichen Vertreter mehr. Alle Pfübs sind anstandslos durchgegangen. :yeah

Die Seite http://vollstreckungstipps.de/bankverbi ... essen.html gibt dir bei großen Banken die Abteilung für Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse an. Da bist du immer richtig.

LG Kasaki
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#4

10.01.2017, 14:10

Ich mache es auch wie Kasaki.
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Laska
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#5

11.01.2017, 06:47

Ich schreibe meist nur dazu z. B. "vertr. d. d. Vorstand"... meine PfÜbs werden bislang nicht beanstandet.
Liebe Grüße

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Vorzimmerlöwe
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#6

12.01.2017, 10:18

Vielen Dank. Ihr habt mir sehr geholfen ! :thx
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