Hallo
Ich sitze gerade über einem Pfüb, wo der Schuldner ein Konto bei der Deutschen Bank hat. Ich habe zwar die Anschrift von seiner Filiale in Nürnberg, bin mir jetzt aber nicht sicher, welche gesetzlichen Vertreter ich angeben soll? Den Vorstand in FFM oder die aus der Filiale in Nürnberg? Bin da grad unsicher, weil ich in einem meiner letzten Pfübs auch die Vertreter der örtlichen (in jenem Fall Sparkasse) angegeben hatte
Oder soll ich gleich den Hauptsitz in FFM angeben?
LG und
Pfüb - welche Vertreter der Bank benennen?
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Schau mal hier nach: http://vollstreckungstipps.de/bankverbi ... essen.html
Die Seite nutze ich bei großen Banken immer.
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."
Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht.
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Sind Drittschuldner Banken benenne ich schon seit einiger Zeit keinen gesetzlichen Vertreter mehr. Alle Pfübs sind anstandslos durchgegangen.
Die Seite http://vollstreckungstipps.de/bankverbi ... essen.html gibt dir bei großen Banken die Abteilung für Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse an. Da bist du immer richtig.
LG Kasaki
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