Beglaubigte Abschrift Vergleich

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Skyline
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#1

06.01.2017, 13:50

Hallo,

Grundsatzdiskussion: Wir haben einen Vergleich, vollstreckbare Ausfertigung ohne Zustellung. Jetzt muss ich den Vergleich durch Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Jetzt kann ich ja schlecht den Vergleich (Titel im Original zustellen lassen). Also mache ich wie gewohnt eine beglaubigte Abschrift vom Vergleich mit Vollstreckungsklausel mit beglaubigt REchtsanwalt.

laut meiner Kollegin wäre das falsch, da Anwälte keine beglaubigte Abschrift von Vergleichstexten unterschreiben können ?? Hääääääääääääääääääääääääääääääh Hiiiiiiiiiiiiiiiiiiiilllllllllfe

PS: Bei der Zustellung im Parteibetrieb macht man es doch aus so oder?
pitz
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#2

06.01.2017, 13:56

Ich würde einfach die beglaubigte Kopie zustellen mit Vermerk, dass euch die vollstreckbare Ausfertigung vorliegt und entsprechend die Vollstreckung "androhen". Wenn die Zahlung erfolgt ist, würde ich dann den vollstreckbaren Vergleich an die Gegenseite zustellen. Jeweils im Parteibetrieb mit Empfangsbekenntnis.
Skyline
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#3

06.01.2017, 13:58

Wir haben einen Stempel mit beglaubigte Abschrift und nicht beglaubigte Fotokopie also das kann ja jetzt nicht ausschlaggebend sein oder. Unterschreibt er nicht.
Skyline
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#4

06.01.2017, 14:13

Wäre schön, wenn ich auf einen Paragraphen verweisen könnte, dass er eine beglaubigte Abschrift von einem vollstreckbaren Vergleich unterschreiben kann mit beglaubigt Rechtsanwalt. Er kann ja schlecht den Titel wegschicken im Original... Muss ihm was liefern, was mich bestätigt.
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Ciara
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#5

06.01.2017, 14:20

Deine Kollegin hat da leider nicht unrecht. Anwälte können Schriftstücke (außer ihre eigenen Schriftsätze) nicht beglaubigen. Das kann nur der Notar.

Entweder, du nimmst die Abschrift des Vergleichs, die du ggf. mit vom Gericht bekommen hast, oder einfach eine Kopie.
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