folgendes: Wir hatten Anfang September Antrag auf Erlass eines PfÜB gestellt, Ende September teilte uns das Gericht mit, dass der PfÜB erlassen und an das zuständige Gericht zur Zustellung weitergeleitet wurde. Nunmehr stellt sich heraus, dass der PfÜB aber nie beim zuständigen Gericht angekommen ist.
Beantrage ich jetzt eine Zweitausfertigung des PfÜB? Entstehen dafür dann wieder Gerichtskosten?
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)