Zweitausfertigung PfÜB

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Honig
Forenfachkraft
Beiträge: 190
Registriert: 15.11.2010, 10:59
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#1

03.01.2017, 14:49

Hallo,

folgendes: Wir hatten Anfang September Antrag auf Erlass eines PfÜB gestellt, Ende September teilte uns das Gericht mit, dass der PfÜB erlassen und an das zuständige Gericht zur Zustellung weitergeleitet wurde. Nunmehr stellt sich heraus, dass der PfÜB aber nie beim zuständigen Gericht angekommen ist.
Beantrage ich jetzt eine Zweitausfertigung des PfÜB? Entstehen dafür dann wieder Gerichtskosten?

:thx
Benutzeravatar
booo
...wartet aufs Bergfest
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1968
Registriert: 07.01.2008, 15:05
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Allgäu

#2

03.01.2017, 15:11

Honig hat geschrieben: Beantrage ich jetzt eine Zweitausfertigung des PfÜB? Entstehen dafür dann wieder Gerichtskosten?
Gerichtskosten sollten keine weiteren entstehen... wie hattet ihr sie bezahlt?

Viel wichtiger ist aber die Frage..... Hast Du den Titel auch mitgeschickt?

Eine Zweitausfertigung kannst Du in dem Fall ja garnicht "beantragen"... Du schickst ja quasi den "Entwurf" auf Erlass des PfüBs ans Gericht... wenn der dort nicht angekommen ist, können die dort ja auch nichts weiter ausfertigen ;)


EDIT:
AAAAAAHHHHHHHHHHHHHHH jetzt hab ich erst richtig gelesen... sorry :patsch

Also das Erlassgericht hat ihn erhalten und dann weitergeschickt, aber er kam nicht beim GVZ an...okay... sorry... ja dann bin ich auch etwas überfragt grad :oops:
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab Bild
Antworten