Mdt. hat Forderung gegen einen Schuldner in Höhe von knapp 60.000,00 €. Wenn wir jetzt Pfüb machen, sind die Kosten natürlich ganz schön hoch. Jetzt will mein Chef wissen, ob ich auch nur wegen einem Teilbetrag vollstrecken kann und was dann mit den Anwaltskosten is.
Ich hab ehrlich gesagt keine Ahnung, aus dem Bauch raus, würd ich sagen geht nich. Kann doch von der GEsamtforderung von 60.000 € nich nur wegen z. B. 2.000,00 € vollstrecken oder etwas doch????
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe
PfüB nur wegen Teilbetrag möglich?
Natürlich kannst du über einen Teilbetrag vollstrecken. Sowas macht man in der Regel aus Kostengründen.
- charly03
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1678
- Registriert: 31.10.2006, 15:19
- Beruf: ReNo
- Wohnort: Berlin
Kann ich nur . Hab auch schon öfter nur nen Teilbetrag eingefordert, damit die Kosten vorerst nicht ins Unendliche steigen
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*
Liebe Grüße, charly03
Liebe Grüße, charly03
Hier muss man tatsächlich abwegen.. Die Kosten sind unglaublich - wenn die Pfändung ins Leere verläuft, bleibt vorerst der Mandant drauf sitzen.
VZV wäre da erst mal ne gute Möglichkeit.
VZV wäre da erst mal ne gute Möglichkeit.
Upsi, die Kosten für Pfüb muss dann auch die GEgenseite zahlen und wenn nix zu holen is, halt Mandant, richtig?
Naja, wenn die Banken dann schreiben, is was zu holen, dann könnte ich doch Pfüb und VZV wegen Restbetrag hinterherschicken oder?
Naja, wenn die Banken dann schreiben, is was zu holen, dann könnte ich doch Pfüb und VZV wegen Restbetrag hinterherschicken oder?
Nur einige BAnken reagieren auf VZV ja gar nich erst, außer keine GEschäftsverbindung, dann schreiben sie ja gleich zurück.
Stimmt erst VZV und wenn zugestellt ist, bei Bank anrufen, wenn die sich nich melden und Pfüb schnell hinterher oder?
Stimmt erst VZV und wenn zugestellt ist, bei Bank anrufen, wenn die sich nich melden und Pfüb schnell hinterher oder?
Grundsätzlich geht es schon. Nur wenn die ZV erfolgreich ist, dann aber auch nur über den Teilbetrag. Aber wenn man dann z.B. die 2000 € bekommen hat, weiß man, dass da vielleicht auch mehr zu holen ist und dann kannst du hinterher immer noch über den restlichen Betrag die ZV betreiben. Allerdings kann es dann sein, dass dann ein anderer Gläubiger euch zuvor kommt und ihr müsst dann erst einmal wieder warten und geht dann vielleicht doch leer aus (über den Restbetrag).
Wie du siehst, es gibt Vor- und Nachteile. Aber ich würde es trotzdem erst einmal über einen Teilbetrag machen. Vielleicht nicht nur über 2000 €, aber vielleicht über 10000 €.
Wie du siehst, es gibt Vor- und Nachteile. Aber ich würde es trotzdem erst einmal über einen Teilbetrag machen. Vielleicht nicht nur über 2000 €, aber vielleicht über 10000 €.