Hallo Forenos,
Ich habe ein Arbeitsgerichts-Urteil, nach dem unser Mandant zur Lohnzahlung verpflichtet ist. Die Gegenseite hat ZwV angekündigt. Jetzt hat sich die BA eingeschaltet und hält an einem Anspruchsübetgang gem 115 SGB X fest, der kurz vor dem Urteil schon einmal aufgehoben worden war. Deshalb auch kein "Berücksichtigung evt. Übergegangener Ansprüche" im Urteil.
Was tun, um ZwV zu vermeiden??? Chef ist nicht da, ich soll es erledigen...
Guten Rutsch!,
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