Vollstreckung gegen Wohnsitzlosen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
SWM2008
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 7
Registriert: 29.11.2016, 09:54
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#1

28.12.2016, 14:28

Hallo,

ich bräuchte einmal eure Hilfe.

Ich habe einen Schuldner, der bereits die EV aufgrund meines Antrags abgegeben hat, hier gibt er an ohne Wohnsitz zu sein ist nur an einer Anschrift gemeldet. Der GV hat herausgefunden, dass zwei Autos auf ihn angemeldet sind und er arbeitet paar Stunden im Monat in einer Musikschule, Verdienst ca. 650,00 EUR monatlich. Jetzt hatte ich eigentlich die Nachbesserung beantragt, da er zu den Fahrzeugen im VV gar keine Angaben gemacht hat, bei der Rentenversicherung auch keine Angaben. Ferner sollte er zu seinen letzten Arbeitgebern nähere Angaben macht. Dies blockt mir jetzt die GVin ab da er wohl belehrt wurde und überall Angaben gemacht hat. Sie weist auch darauf hin, dass er ja keinen festen Wohnsitz hat. Ich könne nur den Antrag auf erneute Abgabe der EV stellen, sagt die GVin.

Da es hier um viel Geld geht möchte ich den Typ irgendwie dran kriegen weiß aber im Moment nicht wie.

Bitte helft mir....DANKE :thx
Benutzeravatar
Crydea
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 783
Registriert: 28.10.2015, 22:29
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#2

02.01.2017, 16:51

Wenn in der dir übersandten EV keine Angaben stehen, dann würde ich die GV mal anrufen und Nachfragen, wo die Angaben denn stehen sollen. Vielleicht hat sie vergessen eine Anlage mit zu schicken, ist bei uns auch schon passiert. Ansonsten statt neuer EV würde ich bei entsprechendem Streitwert die Drittschuldnerauskünfte vorziehen, da hast du dann genaue Angaben, zumal du ja schon weißt, dass er Fahrzeuge besitzt und arbeitet.
Antworten