Rücknahme Pfüb-dann vollstreckungsgegenklage des schuldners

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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lessica1991
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#1

28.12.2016, 09:11

Hallöchen,

bei uns ist leider ein Büroversehen untergekommen.
Haben im Namen des Mandanten PfüB gemacht, obwohl er seine Forderung an uns abgetreten hat und wir quasi forderungsinhaber sind und hätten im eigenen namen pfänden müssen.

Nun haben wir das erst nach Erlass des PfüB gemerkt. Dieser wurde auch schon an den Schuldner zugestellt.
Wir haben dann den Pfüb zurückgezogen beim Gericht mit dem Az des Pfüb.

Paar Tage später kommt eine Vollstreckungsgegenklage ins Haus geflattert. Ist ja berechtigt. Wir haben auch sofort Anerkenntnis erklärt.

Nun rechnet der gegnerische RA uns gegenüber seine Gebühren ab:
1,3 VG 3100
1,2 TG 3104
PTP usw.

Meine Frage, da wir ja vor Zustellung der Vollstreckungsgegenklage an uns eigentlich den Pfüb schon zurückgenommen haben, dies aber nicht rechtzeitig dem Schuldner zuging, entsteht nicht vlt nur die 0,8 VG nach 3101 ? Und warum eigentlich eine Terminsgebühr ?! Es kam mit der Klage ein Schreiben des Gerichts "Es soll ein schriftliches Vorverfahren stattfinden"....Meiner Meinung nach muss doch stehen "wird angeordnet" damit die 3104 TG entsteht oder ? Ein Termin gab es nicht.

Danke für eure Zeit :)
lessica1991
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#2

28.12.2016, 09:21

ach und, muss ich den titel, wenn ich nochmal vollstrecken will, abändern lassen oder reicht einfach dann titel plus abtretungserklärung ?
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