Hallo zusammen,
Schuldner hat im EV Protokoll angegeben, eine Sterbeversicherung zu haben, Höhe 5000 Euro, Prämien sind bezahlt, Auszahlung im Sterbefall. Wir haben entsprechend gepfändet. DS Erklärung ist da:
Die DS teilt mit, dass die Pfändung anerkannt wird und ist bereit, im Sterbefall Zahlung zu leisten, wenn wir Versicherungsschein vorlegen. Bezugsrecht wurde in Höhe der uns zustehenden Forderung widerrufen.
Kann ich die Sterbegeldversicherung nicht kündigen?
Danke für Eure Meinung
Sterbegeldversicherung Pfändung
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1300
- Registriert: 13.01.2009, 14:50
- Beruf: Reno-Fachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Lüneburger Heide
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3184
- Registriert: 07.09.2015, 15:47
- Beruf: ReFa, BW
- Software: RA-Micro
Kann man schon kündigen. Ich würde erstmal nach dem Rückkaufswert fragen. Oder ist eire Forderung nicht so hoch?
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 404
- Registriert: 30.06.2005, 23:20
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
http://www.sterbegeld-versicherung.net/ ... pfaendbar/
Kommt auf die Höhe des Rückkaufswert also an.
Kommt auf die Höhe des Rückkaufswert also an.
L.G. Chrissy