Pfändung trotz Ratenzahlung?

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#1

15.12.2016, 15:13

Hallo zusammen,

da ich zu meinem Problem nichts Passendes hier und im Internet gefunden habe, frag ich an dieser Stelle mal:

Ich habe eine Schuldnerin, die letztes Jahr um eine Ratenzahlung in Höhe von EUR 50,00 bat. Wir gingen auch darauf ein. Sie zahlte dann auch monatlich pünktlich. Bis Juli diesen Jahres. Ich habe dann zweimal die Raten angemahnt und die ZV erneut angedroht, denn es lief schon einmal eine ZV, welche ich aufgrund der Ratenzahlungsvereinbarung zurückgenommen hatte.

Nun hatte ich im Oktober dann einen neuen ZV-Auftrag inkl. Abnahme der Vermögensauskunft gestellt über eine Teilsumme von EUR 1.000,00. Zu zahlen hat sie noch mindestens 1.500,00. Jetzt am 01.12.2016 ging wieder eine Rate ein. Nun weiß ich gar nicht, wie ich mich verhalten soll. Lass ich den Auftrag weiterlaufen, denn wenn ich den zurücknehme und sie zahlt wieder nicht, dann geht das ja immer hin und her. Oder verbuche ich das auf den Teil, welcher nicht im Antrag genannt ist, oder soll ich den Auftrag ruhend stellen, obwohl das die Gerichtsvollzieher ja auch nicht mehr unbedingt gern machen. Oder zumindest den GVZ informieren über die Rate?? Will einfach nicht ein unnötiges Hin- und Her fabrizieren.

Ich steh echt gerade auf dem Schlauch :patsch.
Liebe Grüße

Sylvia

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Soenny
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#2

15.12.2016, 15:26

Ich würde den Auftrag weiterlaufen lassen und den GV von der Zahlung informieren.
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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#3

15.12.2016, 15:26

Ich würde den GVZ über die Zahlung der Rate informieren und den Auftrag weiterlaufen lassen. Die Schuldnerin kann die Raten auch an den GVZ zahlen.
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#4

15.12.2016, 15:38

Vielen lieben Dank Euch :lol:
Liebe Grüße

Sylvia

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