ich habe schon wieder eine blöde Fage (peinlich
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welche erfahrene Person (MV und ZV) könnte mir weiter helfen... bitte, bitte.
Ich habe bisher nur MB bei AG Hagen beantragt, diese Vorgehensweise ist mir soweit klar, ich weiß welche Gebühren ich dann geltend machen kann etc.
Jetzt habe ich eine Besnderheit, nämlich ein VB vom Arbeitsgericht, die Vordrucke sehen ganz anders aus, (den MB und VB hatte ich selbst nicht beantragt) hier haben wir keine Anwaltskosten und auch keine Gerichtskosten im VB angegeben. Ich denke, diese können nicht geltend gemacht werden?
etzt muss ich den ZV-Auftrag fertigen und weiß nicht ob und ggf. welche Gebühren/ sonstige Kosten ich da mit aufnehmen soll...
Bei den normalen VB vom AG Hagen, stehen die Anwaltsgebühren schon auf dem VB (sprich die Gebühr für MB und VB sowie Gerichtskosten), hinzu kommen dann die Gebühren für den ZV-Auftrag und EV, also soweit alles klar.
Darf ich hier bei dem VB vom Arbeitsgericht überhaupt die Anwaltskosten geltend machen? wenn ja, welche (die für MB und VB sowie die für die ZV und EV) und wie ?
Vielen Dank und (jetzt schon) schönes Wochenende!
LG, Lena