Pfüb Ehegattenunterhalt: Auskunft über Unterhalt
Verfasst: 09.12.2016, 11:11
Hallo,
stecke hier gerade in einer Unterhaltsvollstreckung fest. Wir haben erfolgreicht Kindesunterhalt gepfändet für ein Kind aus geschiedener Ehe. Es gibt mehrer Kinder aus dieser Ehe für die nicht vollstreckt werden soll. Wir vertreten die Mutter sowie ein minderjähriges Kind.
Nun versuche ich titulierten Ehegattenunterhalt für unsere Mandatin aus dem selben Einkommen zu pfänden. Hier fordert das Gericht aber die Angabe aller unterhaltspflichtigen Kinder des Schuldners mit Angabe des Geburtdatums sowie der Höhe des gezahlten Unterhaltes.
Der Schuldner ist wieder verheiratet und hat auch mit dieser Frau Kinder. Natürlich hat die Gläubigerin (unsere Mandantin) keinen Kontakt mehr zu ihrem Exmann kann daher diese Angaben nicht machen.
Nun meine Frage: Ist es nicht Sache des Schuldners, darauf Auskunft zu geben? Müsste das Gericht nicht von dort die Auskünfte einholen? Wie bekomme ich meinen Pfüb nun zugestellt? Wer weiß Rat.
Vielen Dank im voraus.
stecke hier gerade in einer Unterhaltsvollstreckung fest. Wir haben erfolgreicht Kindesunterhalt gepfändet für ein Kind aus geschiedener Ehe. Es gibt mehrer Kinder aus dieser Ehe für die nicht vollstreckt werden soll. Wir vertreten die Mutter sowie ein minderjähriges Kind.
Nun versuche ich titulierten Ehegattenunterhalt für unsere Mandatin aus dem selben Einkommen zu pfänden. Hier fordert das Gericht aber die Angabe aller unterhaltspflichtigen Kinder des Schuldners mit Angabe des Geburtdatums sowie der Höhe des gezahlten Unterhaltes.
Der Schuldner ist wieder verheiratet und hat auch mit dieser Frau Kinder. Natürlich hat die Gläubigerin (unsere Mandantin) keinen Kontakt mehr zu ihrem Exmann kann daher diese Angaben nicht machen.
Nun meine Frage: Ist es nicht Sache des Schuldners, darauf Auskunft zu geben? Müsste das Gericht nicht von dort die Auskünfte einholen? Wie bekomme ich meinen Pfüb nun zugestellt? Wer weiß Rat.
Vielen Dank im voraus.