Nachname nicht im VB

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Emilia06
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#1

01.12.2016, 14:23

Hallo,
was mache ich denn, wenn im VB beim Schuldner nicht der Nachname steht, es handelt sich um einen ausländischen Namen und wir haben den Nachnamen beim Schuldner nicht angegeben, da er uns nicht bekannt war und wir der Ansicht waren, bei den beiden Namen die wir hatten handelt es sich um Vor- und Nachnahme.
Aus VB wurde auch schon vollstreckt, Schuldner hat sich nie gemeldet, jetzt Drittauskünfte da.
Wenn wir jetzt pfänden wollen, muss der VB umgeschrieben werden, und wenn ja, hat jemand eine Formulierung?

GV hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass Nachname fehlt, hätte er bei der Eintragungsanordnung für den Haftbefehl bemerkt, es wurde aber die ganze Zeit aus VB vollstreckt ohne Nachnamen.

Oder jetzt einfach die Pfändungen machen gegen den Schuldner wie auf dem Titel ohne Nachnamen. Pfändungen bei Arbeitgeber, Bank und Rentenversicherung.

Oh je, kann mir jemand helfen, mir raucht der Kopf.

Danke Euch
Emilia
:thx
Emilia06
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#2

01.12.2016, 15:05

Oh .... kann mir niemand helfen ? :nachdenk

bin verzweifelt :oops:
:thx
Emilia06
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#3

01.12.2016, 15:27

also, wir haben im Feld Nachname schon einen Namen eingegeben, aber es handelt sich dabei nicht um den Familiennamen sondern das auch ein Vorname.
MB, VB wurde aber zugestellt, GV hat sogar Vollstreckungsversuche unternommen, bis hin zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft, Schuldner hat sich nie gemeldet, ist auch nicht erschienen. Jetzt Drittauskünfte da und wir wollen pfänden.

Können wir das mit dem vorliegenden Titel machen? Wie gesagt, alles ohne Probleme zugestellt.

LG
Emilia
:thx
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Loki
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#4

02.12.2016, 09:28

Mhhh, schwierig. Das Einfachste wird es sein, ihr vollstreckt einfach weiter gemäß Bezeichnung im VB und guckt, ob bei der Lohnpfändung was raus kommt. Ansonsten habt ihr nur noch zwei andere Möglichkeiten: Entweder ihr beantragt einen neuen Mahnbescheid oder ihr versucht die Berichtigung des Titels. Die Berichtigung bekommt ihr aber nur, wenn ihr nachweisen könnt, dass der Schuldner mit diesem "falschen" Namen auch im Geschäftsverkehr aufgetreten ist. Wenn aber euer Mdt z. B. einfach den Nachnamen vergessen hat anzugeben, bekommt ihr keine Berichtigung. Von wem habt ihr denn den unvollständigen Namen des Schuldners erhalten? Mietvertrag? Rechnung?
Emilia06
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#5

02.12.2016, 11:36

von seiner Homepage, handelt sich um inhabergeführtes Einzelunternehmen.
:thx
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Laska
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#6

03.12.2016, 09:48

Emilia06 hat geschrieben:Hallo,
was mache ich denn, wenn im VB beim Schuldner nicht der Nachname steht, es handelt sich um einen ausländischen Namen und wir haben den Nachnamen beim Schuldner nicht angegeben, da er uns nicht bekannt war und wir der Ansicht waren, bei den beiden Namen die wir hatten handelt es sich um Vor- und Nachnahme.
Aus VB wurde auch schon vollstreckt, Schuldner hat sich nie gemeldet, jetzt Drittauskünfte da.
Wenn wir jetzt pfänden wollen, muss der VB umgeschrieben werden, und wenn ja, hat jemand eine Formulierung?

GV hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass Nachname fehlt, hätte er bei der Eintragungsanordnung für den Haftbefehl bemerkt, es wurde aber die ganze Zeit aus VB vollstreckt ohne Nachnamen.

Oder jetzt einfach die Pfändungen machen gegen den Schuldner wie auf dem Titel ohne Nachnamen. Pfändungen bei Arbeitgeber, Bank und Rentenversicherung.

Oh je, kann mir jemand helfen, mir raucht der Kopf.

Danke Euch
Emilia
Wenn ihr Pech habt, muss der MB neu beantragt werden.

Wir hatten vor kurzem einen Fall, dass der MB richtig beantragt wurde, dieser konnte jedoch nicht zugestellt werden. Wir haben die neue Anschrift recherchiert und herausgefunden... leider hat meine Kollegin das Formular auf Neuzustellung des MB falsch ausgefüllt, denn sie hat den Nachnamen des Schuldners in der Zeile "Vorname" zusammen mit seinem Vornamen eingetragen.... den Nachnamen hat sie gar nicht eingetragen. Der VB wurde so erlassen und war natürlich falsch... eine Umschreibung des Titels war nicht zulässig, weil .... [die Begründung des Mahngerichts habe ich jetzt nicht im Kopf].

Es musste im Endeffekt ein neuer MB beantragt werden.
Liebe Grüße

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