Schuldner unbekannt verzogen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Purzelbaum
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#1

25.11.2016, 10:33

Hallo liebes Forum,

z.Z. vertrete ich eine Kollegin im Bereich ZV. Ich habe vorher noch nie was in dem Bereich bearbeitet und wurde nur wenig eingearbeitet.
Jetzt habe ich eine Akte auf dem Tisch, in der dem Schuldner der MB nicht zugestellt werden konnte, da die Adresse veraltet war. Meine Kollegin hat danach 2x EMA durchgeführt mit keinem Ergebnis. In der Mail an den Gläubiger schrieb sie, dass sie nochmal bei der Stadt "nachhaken" wird. Das wäre jetzt meine Aufgabe...die Stadt hat uns aber doch schon mitgeteilt, dass der Schuldner unbekannt verzogen ist?! Das Schreiben ist vom Juli..soll ich jetzt nochmal eine EMA machen?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen..heute ist erst der vierte Tag meiner Vertretung, wie sollen bloß die restlichen 5 Wochen werden? :panik

DANKE und liebe Grüße :thx
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Anahid
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#2

25.11.2016, 10:55

Was anderes als eine EMA kannst Du nicht machen.
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Sputnik85
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#3

25.11.2016, 11:23

Hallo,

die letzte EMA ist schon länger her. Ich würde es auch noch mal mit einer EMA probieren. Der Schuldner kann sich mittlerweile wieder irgendwo angemeldet haben.

Viel Erfolg!
:niveau
Deans Schrei Bild Pudding!!! Bild

Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.

The devil whispered: "You can not withstand the storm". I answered: "I am the storm.."

Mit mir ist gut Kirschen essen. Und Schokolade. Und Gummibären. Und Steak. Und Pommes. Und Pizza. Und Kuchen. Und auf Wunsch auch Eis.
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#4

25.11.2016, 11:33

Okay, dann mache ich das mal. Vielen vielen Dank!!!
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Mariposa2
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#5

25.11.2016, 12:10

Wenn das dann nichts führt, kann man dann nicht über öffentliche Zustellung (dann eben mittels Klageweg) nachdenken? Natürlich nur, wenn die Forderung auch entsprechend hoch ist. Bei niedrigen Werten würde ich mir das zweimal überlegen.
PostGretel
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#6

14.12.2016, 17:30

Leider habt Ihr nicht RA-MICRO, wo man alle möglichen Auskünfte über das Programm machen kann. Sprich doch mal mit Deinem Chef dies an: http://www.supercheck.de/supercheck/ema ... enfte.html
Wenn möglich, solltet Ihr vermeiden, dass Supercheck erneut eine EMA macht.

Darfst Du vom Büro aus im Internet zu suchen? Dann versuche es mal dort, den Schuldner zu finden (z. B. bei Facebook). Je mehr Du vom Schuldner weißt (auch Nicknames, Hobbies), desto besser ist die Möglichkeit, ihn zu finden.

Viel Erfolg! :cowboy
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#7

14.12.2016, 19:15

Purzelbaum hat geschrieben:Hallo liebes Forum,

z.Z. vertrete ich eine Kollegin im Bereich ZV. Ich habe vorher noch nie was in dem Bereich bearbeitet und wurde nur wenig eingearbeitet.
Jetzt habe ich eine Akte auf dem Tisch, in der dem Schuldner der MB nicht zugestellt werden konnte, da die Adresse veraltet war. Meine Kollegin hat danach 2x EMA durchgeführt mit keinem Ergebnis. In der Mail an den Gläubiger schrieb sie, dass sie nochmal bei der Stadt "nachhaken" wird. Das wäre jetzt meine Aufgabe...die Stadt hat uns aber doch schon mitgeteilt, dass der Schuldner unbekannt verzogen ist?! Das Schreiben ist vom Juli..soll ich jetzt nochmal eine EMA machen?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen..heute ist erst der vierte Tag meiner Vertretung, wie sollen bloß die restlichen 5 Wochen werden? :panik

DANKE und liebe Grüße :thx
Wir beauftragen in solchen Fällen nach Rücksprache mit dem Mdt. eine Detektei, sofern es um hohe Forderungen geht.

Je mehr Infos man über den Schuldner hat, desto höher die Möglichkeit, den S. wieder zu finden.
Liebe Grüße

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AliceImWunderland
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#8

15.12.2016, 10:30

Phuul hat geschrieben:Wenn das dann nichts führt, kann man dann nicht über öffentliche Zustellung (dann eben mittels Klageweg) nachdenken? Natürlich nur, wenn die Forderung auch entsprechend hoch ist. Bei niedrigen Werten würde ich mir das zweimal überlegen.
Einen MB kann man leider nicht öffentlich zustellen lassen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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#9

15.12.2016, 12:29

Du könntest auch versuchen, beim zuständigen Einwohnermeldeamt noch einmal anzurufen. Je nach Sachbearbeiter habe ich schon erfolgreich Auskünfte bekommen, ohne eine erneute Anfrage zu stellen. Ich habe mich einfach auf die Anfrage vom .... bezogen und gefragt, ob sie jetzt vielleicht nähere Auskünfte für mich haben.

Ansonsten empfehle ich ebenfalls, sich bei Facebook umzuschauen oder Google zu quälen, mit allen Angaben, die Dir zur Verfügung stehen....
LG Iris
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#10

16.12.2016, 17:23

AliceImWunderland hat geschrieben:
Phuul hat geschrieben:Wenn das dann nichts führt, kann man dann nicht über öffentliche Zustellung (dann eben mittels Klageweg) nachdenken? Natürlich nur, wenn die Forderung auch entsprechend hoch ist. Bei niedrigen Werten würde ich mir das zweimal überlegen.
Einen MB kann man leider nicht öffentlich zustellen lassen.
Deswegen schrieb ich in Klammern Klageweg. Du bist ja nicht verpflichtet, nur einen MB zu machen. Man kann doch genauso gut klagen. Das war der Gedanke hinter meiner Aussage ;).
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