Pfändung erledigt - Titel an Mdt.

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Janne
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#1

23.11.2016, 11:51

Bisher waren Pfändungen immer das ungeliebte Kind...jetzt sollen wir alle daran arbeiten auch hier pflichtbewusster zu arbeiten. Bisher haben wir nach der Erledigung der Pfändung eigentlich nichts weiter gemacht als die Akte dann abzulegen. Aber eigentlich müsste der Titel ja an den Schulnder herausgegeben werden oder?

KFB entwerten ist klar. Wie ist das Bei (Versäumnis-) Urteilen? Werden die auch durchgestrichen mit dem Zusatz "entwertet" und dann dan den Gegner/Schuldner übermittelt? Und was ist mit dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss...gleiches Vorgehen?


Vielen Dank schonmal :wink1
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Badeschlappe26
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#2

23.11.2016, 12:12

Ich schreibe auf alle erledigten Titel "bezahlt" oder "erledigt" und versehe sie mit einem dicken roten Strich. So gehen sie dann an den Schuldner mit kurzen Anschreiben, dass nach Erledigung der Forderung der Titel ausgehändigt wird.

An den Drittschuldner geht ein kurzes Schreiben, dass die Pfändung erledigt ist.

Wenn ich einen guten Tag habe (oder einen netten Schuldner) füge ich dem Schreiben an den Schuldner auch eine Kopie meines Schreibens an den Drittschuldner ran, damit er was zur Vorlage bei demselben hat.
Es grüßt

die Schlappe
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FeldKiel
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#3

23.11.2016, 12:26

Also den Pfüb händigen wir nicht aus, da das ja kein vollstreckbarer Titel ist.

Wir machen das auch wie Badeschlappe26, das wir die Titel wie Urteile, Vergleiche, KFBs etc. entwertet an die Gegenseite senden. Wir fordern diese ja auch von der Gegenseite ab, wenn wir den Schuldner vertreten.
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AliceImWunderland
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#4

23.11.2016, 12:34

Pfübs geben wir auch nicht raus, kann ja keiner was damit anfangen.

Titel werden entwertet und in der Akte abgeheftet. An den Schuldner geben wir die entwerteten Titel nur raus, wenn dieser einen entsprechenden Wunsch geäußert hat. Ich habe nach über 20 Jahren hier nämlich die Nase voll von verschwendetem Porto für Briefe, die mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" wieder zurückkommen. :lol:
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Janne
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#5

23.11.2016, 12:38

Vielen Dank für Eure schnelle Unterstützung! Das werden wir dann ab jetzt auch so handhaben :)
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#6

23.11.2016, 12:55

AliceImWunderland hat geschrieben:Pfübs geben wir auch nicht raus, kann ja keiner was damit anfangen.

Titel werden entwertet und in der Akte abgeheftet. An den Schuldner geben wir die entwerteten Titel nur raus, wenn dieser einen entsprechenden Wunsch geäußert hat. Ich habe nach über 20 Jahren hier nämlich die Nase voll von verschwendetem Porto für Briefe, die mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" wieder zurückkommen. :lol:

Ich schicke sie gleich raus, weil ich keine Lust habe nach Jahren die Akte aus dem Archiv zu holen, weil der Schuldner den Titel will. Auch schon vorgekommen.
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#7

23.11.2016, 14:30

ich mach das wie Alice - nur auf Anforderung gebe ich die Titel heraus, es sei denn, die Gegenseite ist anwaltlich vertreten. Dann geb ich den Titel auch so raus. Ich lege keine Akte mit Titel ab, das heißt, wenn ich bei der Ablage noch einen Titel habe, kommt der in meine "Titelsammlung" (ist schlicht ein Ordner) und fertig. ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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