Fruchtlosbescheinigung bzgl. Geschäftsräume

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Pretty Belinda
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#1

23.11.2016, 08:57

Hallöchen,
ich habe einen ZVA gemacht bzgl. einer GbR vertr. d. Gesellschafter. (also leider nur wg. der GbR, die Gesellschafter hab ich nicht gesondert angegeben, hätte ich wahrscheinlich machen müssen :oops: ) Jetzt habe ich von dem GVZ für Sitz der GbR eine Fruchtlosbescheinigung bekommen bzgl. Geschäftsräume. Der GVZ teilt in dem Anschreiben mit: "... in o.a. Angelegenheit teilt ich mit, dass Ihrem Antrag auf Abgabe der VA nicht stattgegeben werden kann, da lediglich eine Fruchtlosbescheinigung bzgl. d. Geschäftsräume vorliegt. Der für den Wohnort des Schuldners zuständige GVZ ist für die Abnahme der VA zuständig. Er regt an, d. zuständigen GVZ einen Vollstreckungsauftrag zu übersenden."

Wenn ich jetzt einen neuen Zwangsvollstreckungsauftrag mache bzgl. der Gesellschafter der GbR (die einen anderen Gerichtsbezirk haben als der Sitz der GbR) bekomme ich doch keine neuen Kosten für meinen ZVA, oder? Ich denke, dass dieser zu dem ersten ZVA gehört. Bin mir aber nicht sicher was das angeht. :-?

Und schreibe ich die GbR auch als Schuldnerin in das Formular wieder rein oder lasse die weg und gebe nur die zwei Gesellschafter an und lege die Fruchtlosbescheinigung bei?

:thx im Voraus für die Antworten

Liebe Grüße
Pretty Belinda :wink2
Pretty Belinda
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#2

23.11.2016, 15:29

Hat denn keiner einen kleinen Tipp für mich oder ist meine Frage einfach zu doof??? :-?

Liebe Grüße
Pretty Belinda :wink2
Ernie

#3

23.11.2016, 15:39

Lautet Dein Titel nur auf die GbR oder zusätzlich auf sämtliche Gesellschafter?
Pretty Belinda
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#4

23.11.2016, 16:14

Auf die GbR und die Gesellschafter. Diese sollen gesamtschuldnerisch einen Betrag bezahlen.
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