Pfändung bei Abänderung Unterhalt
Ich vollstrecke zur Zeit aus einem Beschluss wegen Kindesunterhalt. Der Drittschuldner (Arbeitgeber) zahlt auch monatlich den pfändbaren Betrag. Nun wurde der Beschluss in der Beschwerdeinstanz abgeändert, dass weniger Unterhalt zu zahlen ist. Trotzdem haben wir noch eine Forderung aus rückständigem Unterhalt. Muss ich jetzt einen neuen PfüB beantragen und den alten PfÜB zurücknehmen? Verliere ich dann nicht meinen Rang? Kann ich vielleicht den alten PfÜB abändern lassen?
Ohne Hund, ohne mich!