Einstellung der Zwangsvollstreckung aus VU

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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MichaelaW.
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#1

21.11.2016, 12:17

Hallo, wir haben den Beschluss erhalten, dass die Zwangsvollstreckung vorläufig gegen Sicherheitsleistung eingestellt wird.

Wir hatten im Vorfeld schon einen PfÜB beantragt, da das VU ja vorläufig vollstreckbar ist.

Müssen wir jetzt irgendetwas veranlassen, also z.B. den Gerichtsvollzieher informieren, oder läuft die ZV einfach weiter, bis der Schuldner die Sicherheit leistet?
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AliceImWunderland
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#2

21.11.2016, 12:20

Die Gegenseite muss jetzt erstmal die Sicherheitsleistung zahlen, vorher braucht Ihr nichts aufzuheben. Wenn bis dahin der Pfüb bei dem Drittschuldner zugestellt ist, würde ich die Pfändung nach Zahlung der Sicherheitsleistung ruhend stellen und nicht komplett aufheben. Schließlich ist die ZV laut Beschluss nur vorläufig eingestellt.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
MichaelaW.
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#3

21.11.2016, 12:29

Alles klar, vielen Dank für die schnelle Antwort!
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