Hallo zusammen,
wir haben zugunsten unseres Mandanten im Grundbuch des Schuldners im Laufe der Zeit aus 4 Vollstreckungsbescheiden inzwischen 4 Sicherungshypotheken eingetragen. Ein Großteil seiner Schuld ist nun schon erledigt. Gelöscht wurde jedoch noch nichts, Chef ist der Ansicht, das könne der Schuldner ruhig selber beantragen, wir müssten dann natürlich die Löschungsbewilligung entsprechend abgeben. Nun hat der Schuldner neue Schulden gemacht, worüber ein weiterer Vollstreckungsbescheid erlassen wurde, der noch nicht im Grundbuch gesichert wurde. Mandant möchte nun die Zwangsversteigerung der Immobilie betreiben. Ich hätte nun vorher eigentlich den neuerlichen Vollstreckungsbescheid erst im Grundbuch durch Sicherungshypothek sichern wollen. Chef meint, das wäre nicht nötig, da diese Forderung ja mit "gesichert" wäre, da die alten, teilweise erledigten Sicherungshypotheken ja noch in voller Höhe im Grundbuch stehen. Ich meine aber, dass das so sicher nicht geht. Vielen Dank schon mal.
Zwangsversteigerung aus 4 Sicherungshypotheken
- anwaltsliebling
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Grüßle
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Damit die neue Forderung durch die bestehenden und bereits getilgten Sicherungshypotheken abgesichert ist, müssten die Sicherungshypotheken (jetzt: Eigentümergrundschulden) gepfändet werden.
- anwaltsliebling
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Aha. Ich habe ja bereits vor geraumer Zeit den Miteigentumsanteil der Frau des Schuldners mittels Pfüb pfänden lassen. Kann ich jetzt die Zwangsversteigerung beantragen? Wohl Auseinandersetzungsversteigerung? Es ist meine 1. Versteigerung ... sorry, böhmische Dörfer.
Grüßle