Hallöchen
Ich habe vor Jahren mal eine Zwangssicherungshypothek auf dem Grundbesitz des Schuldners eintragen lassen.
Jetzt schreibt der Schuldner, dass das FA eine nachrangige Zwangshyp. hat eintragen lassen und dass das FA von MIR eine Bestätigung über noch valutierenden Forderungen haben möchte.
Muss ich dem FA hier Auskunft geben? Wie genau? Reicht ggf.: in voller Höhe, so dass die es sich selbst ausrechnen können/müssen? Oder tatsächlich auf Heller und Pfennig? - Rausrechnen von verjährten Zinsen ???
Grüße
Kaltforelle
Zwangssicherungshypothek - Auskunft an anderen Gläubiger?
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Ja das wird morgen passieren.
Damit sind meine Fragen aber noch nicht beantwortet ...
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- Anahid
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In der Zwangshypothek sind doch Zinsen mit angegeben, oder? Meiner Meinung nach verjährt dann da nichts. Aber ich verstehe auch nicht, wo das Problem liegt, dem Finanzamt eine Forderungsaufstellung auszudrucken? Andererseits würde es mit Sicherheit ausreichen, dem Finanzamt mitzuteilen, dass die Forderung noch besteht. Ich denke, das Finanzamt wird nur sicher gehen wollen, dass die Grundschuld sich nicht vielleicht bereits in eine Eigentümergrundschuld gewandelt hat, was ja der Fall wäre, wenn die Forderung zwar bezahlt wäre, der Schuldner (Hausbesitzer) aber die Löschung der Grundschuld nicht beantragt hat.
Zuletzt geändert von Anahid am 18.11.2016, 08:52, insgesamt 1-mal geändert.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Danke,
ich werde dem FA dann nur mitteilen, dass in voller Höhe noch besteht und keine Zahlungen geleistet wurden.
Im Bedarfsfall sollen die selbst ausrechnen
ich werde dem FA dann nur mitteilen, dass in voller Höhe noch besteht und keine Zahlungen geleistet wurden.
Im Bedarfsfall sollen die selbst ausrechnen