Wiederaufnahme PfüB nach Ruhendstellung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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LiMa1101
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#1

16.11.2016, 17:39

Hallo Zusammen, :wink1

ich habe folgende Frage:

Wir haben hier eine Sache, wo wir unseren Pfüb aufgrund von Ratenzahlung ruhend gestellt haben. Der Schuldner zahlt nun aber nicht mehr.

Was muss ich tun, um die ZV wieder laufen zu lassen? Der Gläubiger will nun unbedingt „alles auf einmal“ haben, weil der denkt, dass der Schuldner das Geld hat.

Habe ich eine andere Vollstreckungsmaßnahme, außer dem PfüB?

Ich bin jetzt erst wieder neu in die Vollstreckung eingestiegen und hoffe, dass ihr mir helfen könnt... :kopfkratz

Vielen Dank! ;)
Ernie

#2

16.11.2016, 23:03

Den Drittschuldner anschreiben und mitteilen, dass aufgrund Zahlungsverzug die mit dem Schuldner getroffene Vereinbarung hinfällig ist und die Rechte aus dem Pfüb mit sofortiger Wirkung wieder geltend gemacht werden.

Zeitgleich kannst Du z.B. die Abnahme der Vermögensauskunft beantragen - je nachdem, wie der vorherige Stand der Akte ist.
LiMa1101
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#3

17.11.2016, 08:35

Vielen Dank! Das werde ich so machen!
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