Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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manjamico
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#1
15.11.2016, 09:35
Hallo meine lieben Kollegen,
ich habe einen Titel vorliegen, es sind zwei Gläubiger (Eheleute). Der Mann ist Kläger und seine Frau Drittwiderbeklagte.
Ich möchte einen Pfüb machen, bin mir aber unsicher ob ich lieber zwei Pfübs machen soll, einmal für den Mann und einmal für die Frau, oder ob ich es zusammen machen kann?! Es ist die gleiche Forderung und wir haben auch nur ein Titel.
Ich glaub es ist super einfach, nur ich stehe gerade richtig auf dem Schlauch....
![Paniksmiley :panik](./images/smilies/panik.gif)
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Anahid
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#2
15.11.2016, 09:50
Die Frage ist doch was Du pfänden willst?
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manjamico
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#3
15.11.2016, 10:06
Unsere Mandanten sind Gläubiger. Ich pfände beim Schuldner sein Konto.
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Anahid
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#4
15.11.2016, 10:19
Na dann selbstverständlich nur einen PfÜB. Die werden ja wohl Gesamtgläubiger sein, wenn es sich um die gleiche Forderung handelt. Wobei mich wundert, warum dann die Forderung nur für den Mann eingeklagt wurde. Dein Sachverhalt ist etwas verwirrend.
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
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AliceImWunderland
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#5
15.11.2016, 10:30
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema. ![Nägelfeil-Smiley :naegel](./images/smilies/naegel.gif)
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manjamico
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#6
15.11.2016, 10:44
Es geht um Kapitalrecht, er hat wohl einen Vertrag bei einer Kapitalgesellschaft gemacht (Geldanlage etc...)die den natürlich über den Tisch gezogen hat. Wie dann seine Frau am Ende als Drittwiderbeklagte dazu kam, kann ich euch leider nicht sagen. Ich blicke da nämlich GAR NICHT durch, bei diesen Kapitalrechtssachen... Ich freue mich, wenn ich genaue Arbeitsanweisungen bekomme und ich nicht viel nachfragen muss
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
Laut Vergleich sind unsere Mandanten nicht Gesamtgläubiger, allerdings geht es um eine (und auch gleiche) Forderung.
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#7
15.11.2016, 11:09
Ja aber wenn der Mann alleine Kläger war, kann der Mann auch nur alleine Gläubiger sein. Darum komme ich hier nicht klar.
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AliceImWunderland
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#8
15.11.2016, 11:12
So wie ich das sehe, brauchst du nicht für jeden Gläubiger einen Pfüb zu machen, sondern einen Pfüb zugunsten beider Gläubiger.
Wenn im Titel das Wort "Gesamtgläubiger" auftaucht, dann MUSS du sogar beide Gläubiger im Pfüb als Antragsteller erwähnen.
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manjamico
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#9
15.11.2016, 11:25
Okay, dann werde ich einen Pfüb machen mit den zwei zusammen.
Danke für eure Mühe!!