Hallo,
Schuldner hat gegen VB Einspruch eingelegt und Vollstreckungsschutz beantragt.
Beschluss wurde erlassen, das Zwangsvollstreckung eingestellt wird gegen Sicherheit
von 100% der Hauptforderung. Schuldner hat nicht hinterlegt, so dass wir Kontopfändung
ausgebracht haben. Nun wurde in der mündl. Verhandlung ein Vergleich geschlossen.
Wie verhalten wir uns nun gegenüber der Drittschuldnerin? Vergleich hinschicken und
mitteilen, dass wir nur soundsoviel zu beanspruchen haben?
Danke für Eure Rückantworten im Voraus.
Einspruch Vollstreckungsbescheid /Pfändung/ Vergleich
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17645
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Wenn der Betrag jetzt niedriger ist, würde ich den Drittschuldner anschreiben und mitteilen, dass die Pfändung nur noch in Höhe eines Betrages X aufrecht erhalten bleibt.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.