ZV wg. Herausgabe Kfz-Brief

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Uli R Ike
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#1

10.11.2016, 09:03

Moin moin,

wir haben einen Titel wegen Vergütung sowie Herausgabe eines Fahrzeugbriefs erwirkt. Vollstreckbare Ausfertigung liegt vor. Schuldner hat mittlerweile auch gezahlt. Nun soll ich die Herausgabe des Briefs vollstrecken. Wie mache ich das? PfüB wegen Herausgabe? Kann mir da jemand helfen?

LG Uli
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AliceImWunderland
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#2

10.11.2016, 10:01

Du beauftragst einen Gerichtsvollzieher, den KFZ-Brief beim Schuldner "abzuholen". Einen Pfüb brauchst du vorher nicht zu machen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Uli R Ike
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#3

10.11.2016, 11:21

Hast du da evtl. ein Muster für mich?

LG
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AliceImWunderland
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#4

10.11.2016, 11:45

Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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#5

10.11.2016, 11:50

Danke dir!!!! :thx :thx
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