KFA nach Einspruch gegen VB
Verfasst: 09.11.2016, 18:48
Hallo Ihr Lieben, ich glaube ich stehe gerade total auf dem Schlauch.
Wir haben ein MB gemacht und im Anschluss den VB. Schuldner legte Einspruch (er wäre in Insolvenz) ein und sollte diesen laut Gericht begründen. Nach der gerichtlichen Aufforderung hat der Schuldner den Einspruch zurückgenommen und ihm mit Beschluss die weiteren Kosten des Verfahrens auferlegt. SW wurde mitgeteilt.
Ich muss doch jetzt bestimmt einen KFA machen oder? Und wenn ja, was für Gebühren nehme ich da? Wir haben ja gar nix gemacht.
Wir haben ein MB gemacht und im Anschluss den VB. Schuldner legte Einspruch (er wäre in Insolvenz) ein und sollte diesen laut Gericht begründen. Nach der gerichtlichen Aufforderung hat der Schuldner den Einspruch zurückgenommen und ihm mit Beschluss die weiteren Kosten des Verfahrens auferlegt. SW wurde mitgeteilt.
Ich muss doch jetzt bestimmt einen KFA machen oder? Und wenn ja, was für Gebühren nehme ich da? Wir haben ja gar nix gemacht.