Hallo!
Die Gegenseite wurde gesamtschuldnerisch verurteilt einen Betrag X zu bezahlen. Jetzt wollen wir vollstrecken. NUN: Schuldner 1 ist die Einzelfirma, vertreten von Frau X und Schuldner 2 ist Frau X. Verschiedene Anschriften. Wo sende ich denn jetzt meinen ZV-Auftrag hin? Ich würde 2 Aufträge machen. Dann wäre es formal richtig oder? Ich bin verwirrt!
Danke schonmal!
ZV-Auftrag, 2 Schuldner, 2 Anschriften
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Wenn ich das richtig verstehe, dann handelt es sich bei der Schuldnerin um dieselbe Person, also ist sie auch diejenige, die hinter der Einzelfirma steht.
Ich würde es dann erstmal nur mit einer Anschrift versuchen, und zwar bei der Privatanschrift, da sie ja auch nur an dem Wohnsitz, wo sie wohnt die Vermögensauskunft abgeben kann. Das Vermögen der Firma muss sie ja in einem Extrablatt mit aufführen. M.E. ist das Punkt 12 in der Vermögensauskunft (Ansprüche aus selbständiger Erwerbstätigkeit und aus Nebenverdienst siehe Merkblatt, Hinweise zu Nr. 12). Da würde ich erstmal schauen, was dabei rauskommt.
Ich würde es dann erstmal nur mit einer Anschrift versuchen, und zwar bei der Privatanschrift, da sie ja auch nur an dem Wohnsitz, wo sie wohnt die Vermögensauskunft abgeben kann. Das Vermögen der Firma muss sie ja in einem Extrablatt mit aufführen. M.E. ist das Punkt 12 in der Vermögensauskunft (Ansprüche aus selbständiger Erwerbstätigkeit und aus Nebenverdienst siehe Merkblatt, Hinweise zu Nr. 12). Da würde ich erstmal schauen, was dabei rauskommt.
Liebe Grüße
Sylvia
Das Glück Deines Lebens hängt von der Beschaffenheit Deiner Gedanken ab.
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Ah prima. Daran dachte ich bisher nicht. Aber so werde ich es dann auch machen! :-)DANKE!
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Gerne
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Sylvia
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