BitCoin
Verfasst: 03.11.2016, 13:29
Hallo zusammen
Hier mal ein ganz delikater Fall:
Schuldner hat laut VA kein Vermögen, liegt unter Pfändungsfreigrenze aber hat Bitcoins in Höhe etwa 190.000 Euro.
Drittauskünfte verweisen auf leere Konten, kein auf ihn zugelasseses Fahrzeug etc...
Unsere Forderung beträgt 70.000 Euro.
Nun die Preisfrage: Bitcons wie pfändbar?
Im Rechpflegerforum wollte man den Weg Herausgabe -Ordnungsgeld - Haftbefehl gehen. Aus meiner Sicht wird das aber nicht ziehen, denn auch ein Auslandskonto im exotischen Ausland ist nicht pfändbar so einfach und der Schuldner hat ja nicht die Pflicht, das Geld nach Deutschland zu holen - so übertragen muss er sicher auch nicht die Passwörter der wallet.dat rausrücken...
Die Quizrunde ist eröffnet![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Hier mal ein ganz delikater Fall:
Schuldner hat laut VA kein Vermögen, liegt unter Pfändungsfreigrenze aber hat Bitcoins in Höhe etwa 190.000 Euro.
Drittauskünfte verweisen auf leere Konten, kein auf ihn zugelasseses Fahrzeug etc...
Unsere Forderung beträgt 70.000 Euro.
Nun die Preisfrage: Bitcons wie pfändbar?
Im Rechpflegerforum wollte man den Weg Herausgabe -Ordnungsgeld - Haftbefehl gehen. Aus meiner Sicht wird das aber nicht ziehen, denn auch ein Auslandskonto im exotischen Ausland ist nicht pfändbar so einfach und der Schuldner hat ja nicht die Pflicht, das Geld nach Deutschland zu holen - so übertragen muss er sicher auch nicht die Passwörter der wallet.dat rausrücken...
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