Hypothek Erbbaurecht Zustimmung erteilt, ABER...

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
EveDallas
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 49
Registriert: 08.08.2012, 13:29
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Andere
Wohnort: Bergisch Gladbach

#1

02.11.2016, 10:20

Hallo alle zusammen!

Wir wollten eine Zwangssicherungshypothek auf einem Erbbaurecht eintragen lassen. Die Zustimmung der Grunstückseigentümerin haben wir auch bekommen, ABER nur unter der Voraussetzung, dass gleichzeitig eine Vormerkung gem. § 883 BGB und eine Löschungsvormerkung gem. § 1179 Nr. 2 BGB eingetragen wird... :frust

Was zum Teufel mache ich denn jetzt? Muss ich das mit eintragen lassen? Brauche ich dafür die Zustimmung der Erbbauberechtigten? Der Rechtspfleger meint, das geht nur notariell mit der Eigentümerin des Erbaurechts, also unserer Schuldnerin... Seien wir ehrlich: Das wird die niemals machen, da wäre sie ja echt blöd...

Hat das schon mal jemand von euch gehabt und kann mir da weiterhelfen? Oder müssen wir jetzt tatsächlich doch noch versteigern lassen? Dafür haben wir nämlich die Zustimmung erhalten natürlich unter der Bedingung, dass der Ersteher alle Pflichten aus dem Erbbaurecht gegenüber der Grundstückseigentümerin übernimmt (sprich Zahlung Erbbauzins).

Liebe Grüße
Antworten