Zwangsvollstreckung gg. Noch-Minderjährige

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Fizzle89
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#1

26.10.2016, 15:33

Hallo Ihr Lieben,

ich habe ein kleines Problem und hoffe ihr könnt mir helfen :-?

Wir haben vor zwei Wochen einen Mahnbescheid beantragt. Danach wurde uns vom Mandanten mitgeteilt, dass die Schuldnerin noch 17 ist, aber im Dezember 18 wird.

Jetzt ist meine Frage, kann ich trotzdem VB beantragen und dann nach ihrem 18. Geburtstag vollstrecken oder muss sie bei der Zustellung auch schon 18 sein?

Danke schon mal & viele Grüße

:wink2
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