Pfändungfreigrenze bei Arbeitslosengeld II

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Habibi
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#1

25.10.2016, 10:59

Hallo,

ich bin etwas verunsichert und bräuchte wieder Eure Hilfe.

Ich möchte gerne in einer Sache die Pfändungsfreigrenze überprüfen. Allerdings bin ich verunsichert, was ich alles als Netto-Einkommen addieren darf.

Ich habe eine VA vorliegen. Die Schuldnerin erhält Arbeitslosengeld II. Sie ist geschieden. Hat ein Kind. Ihr EX bezahlt Unterhalt fürs Kind. Sie erhält Kindergeld und Wohngeld.

Das Kindergeld darf ich ja nicht pfänden. Also soweit ich weiß..... :oops:

Dürfte ich den Rest addieren?

:thx
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#2

25.10.2016, 11:07

Was willst Du denn da addieren, wenn Sie ergänzende Leistungen vom Jobcenter kriegt? Der Unterhalt, Kindergeld und das Wohngeld werden bei den Leistungen angerechnet, also bleibt unterm Strich nichts übrig, was aufzurechnen ist.
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Habibi
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#3

25.10.2016, 11:16

Okay :)

Danke für die Auskunft
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