ZV gegen eine Homeparty-Beraterin

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Stephie83
Foren-Praktikant(in)
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#1

19.10.2016, 17:02

Hallo an alle,

hab da mal eine Frage: Wir haben gegen eine Schuldnerin die ZV eingeleitet und dann nach Abgabe der VA einen PfüB (DS: Arbeitgeber) beantragt. Der Arbeitgeber hat mir dann aber leider mitgeteilt, dass die Schuldnerin nicht mehr dort beschäftigt ist.
Jetzt ist mir die Akte wieder in die Hände gefallen und ich habe festgestellt, dass ich einen neuen Antrag auf Abgabe der VA stellen könnte. Bin dann zufällig (ich weiß auch nicht wie :kopfkratz) im Internet auf einen Lebenslauf der Schuldnerin gestoßen. Ich hab sie dann mal gegoogelt und sie gefunden (ich arbeite seit 12 Jahren als Refa, aber so ein Glück hatte ich auch noch nie).
Sie macht Homepartys als Fachberaterin/Verkäuferin. Sie hat ein Profil auf einer Internetseite wo sie im Impressum als Geschäftsführerin geführt wird.

Die Frage die sich mir jetzt stellt ist, mache ich einen PfüB gegen die Firma bei der sie Beraterin ist und pfände dort das Einkommen/Provision, also als Arbeitgeber oder mache ich einen ZVA gegen sie als Privatperson??? :kopfkratz
Ist man als so eine Beraterin nicht selbständig? Man arbeitet ja auf Provisionsbasis.

Hat jemand einen Tipp für mich oder hatte jemand einen solchen Fall schon mal?
Würde mich über eine schnelle Antwort sehr freuen.

:thx im Voraus
LG Stephie
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