Pfändung Erbenanteil

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Zobe
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#1

19.10.2016, 11:49

Hallo ihr lieben,
ich habe mir jetzt selbst wieder was ans "Bein gebunden"... und zwar habe ich in Erfahrung gebracht, dass bei einem Schuldner von uns, vor kurzer Zeit der Vater verstorben ist (Eintrag bei Facebook).
Leider weiß ich nicht den Namen des Vaters und auch keine weiteren Erben, daher stehe ich etwas auf dem Schlauch wie ich meinen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss stellen kann :-/
Habt ihr vielleicht eine Idee??
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Anahid
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#2

19.10.2016, 13:15

Vielleicht eine Geburtsurkunde des Schuldners beim Standesamt beantragen? Auf die Art solltest Du ja den Namen des Vaters erfahren.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Zobe
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#3

20.10.2016, 11:50

Hallo,
danke für die Antwort. Den Namen des Vaters konnte ich zwischenzeitlich herausfinden... Nach langem googlen und lesen verschiedener Tageszeitungen konnte ich den Namen ausfindig machen, sowie Ehefrau und Schwester !
Jetzt weiß ich natürlich nicht, gibt es ein Testament oder gesetzliche Erbfolge!? Hat jemand eine IDee wie ich nun den Anteil fänden kann?
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Anahid
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#4

20.10.2016, 14:25

Zunächst wäre mal zu klären, wer alles Erbe ist. Dafür kannst Du eine Anfrage an das Nachlassgericht stellen. Denn wenn niemand einen Erbschein beantragt hat, dann kannst Du in der Regel davon ausgehen, dass es kein Erbe gibt. Wenn Dein Schuldner als Erbe angegeben wird, dann sollte das m.E. reichen, um den Schuldner erneut zur Vermögensauskunft zu laden, damit er angibt, wie hoch sein Erbanteil ist usw.
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Zobe
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#5

21.10.2016, 12:14

Vermögen vom Verstorbenen ist da... das wissen wir schon aus vorherigen Sachen, dass der Verstorbenen dem Schuldner immer unter die Arme gegriffen hat... Die Liste von vorrangigen Pfändungen ist lang...
Ich hoffe auch, dass wir eine der wenigen sind, die wissen, dass der Vater verstorben ist.
Wir wollen so natürlich schnellstens im Namen unseres Mandanten den Titel bedient wissen (Schuldtitel über 30000 €)

Gibt es da keine schnellere Alternative via PfüB?
Perle
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#6

21.10.2016, 13:00

Also zuerst solltest du die tatsächlichen Erben ermitteln. Du bekommst beim Nachlassgericht Einsicht, wenn du mit Titel das berechtigte Interesse nachweist. Wenn Schuldner Erbe ist, kannst du entweder Erbschein beantragen oder falls der schon da ist, eine Abschrift davon beantragen. Bestenfalls ist in der Nachlassakte ein Nachlassverzeichnis, da siehst du dann, was im Nachlass ist. Mit dem Erbschein bekommst du Auskunft bei den Banken usw.
Ist Schuldner enterbt, kannst du bei den Erben den Pflichtteilsanspruch pfänden. Allerdings muss der Schuldner seinen Pflichtteil nicht geltend machen.
[color=#BF0000]Es ist unmöglich alles auf einmal zu machen, es ist aber möglich [u]etwas[/u] auf einmal zu machen.[/color]
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