Hallo,
mein Fall: Mein Gläubiger ist Miterbe einer ungeteilten Erbengemeinschaft bestehend aus ihm und seiner Schwester. Diese schuldet ihm Geld aus Verbindlichkeiten der Erbengemeinschaft, die alle er finanziert hat, was durch ein Urteil bestätigt wurde. Er möchte jetzt in ihrem Anteil eine Zwangshypothek (es geht um ein Haus) eintragen lassen. Sie sind beide im Grundbuchamt als Erben der ungeteilten Erbengemeinschaft eingetragen. Ich finde hierzu keine Infos. Hat jemand hier schon Erfahrung oder eine Idee wie ich die Zwangssicherungshypothek eintragen lassen kann oder ob es einen anderen Weg gibt, den ausgeurteilten Betrag hier zu vermerken. Die Schwester ist sonst mittellos.
Vielen Dank